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Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet

Busfahrer (Anonym) / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi, Leute
ich möchte gerne eine Homepage machen, unter anderem mit Bildern
von einem Bekannten, keine naktfotos etc, ganz normale bilder, nur
mit bildbearbeitung etwas verändert, so dass er gesichtsmäßig nicht wieder zu erkennen
ist, aber wie gesagt, nichts perverses oder so...

nun die frage, brauche ich seine zustimmung, wenn die bilder schon bis
zur unkenntlichkeit bearbeitet sind?
könnte er mich deshalb anzeigen, wenn ich die bilder veröffentliche??

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die blaue elise (Anonym) Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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wenn er nicht zu erkennen is: nee

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Moonchild Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Hi Busfahrer,

ob Du nun sein Gesicht unkenntlich machst oder nicht:wenn Du Bilder von Personen generell ohne deren Erlaubnis im Internet veröffentlichst,und sich diese Personen auf der Homepage aufgrund anderer eindeutiger körperlicher Merkmale wiedererkennen(Muttermale,Narben,etc...),kann Dich das ziemlich schnell vor die Herren und Damen in den schwarzen Roben bringen.Ich würde es nicht soweit kommen lassen und Deinen Kumpel vorher um Erlaubnis bitten.Alles andere verstößt gegen den Datenschutz.Außerdem ist es unfair.Wenn Deine Homepage nicht "pervers" ist(wie auch immer man das definieren mag),kannst Du die Personen,welche Du fotografiert hast,doch auch ohne Probleme fragen oder?

Mfg

MOONCH|LD

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(Anonym) Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Das ist Kunst und erlaubt.Die Zustimmung bräuchtest du nur,wenn das Bild nicht in der Öffentlichkeit z.B. auf der Strasse gemacht hast.Geh mal in ein Juristenforum.Bin kein Jurist.

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(Anonym) Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Ein Foto von ihm zu verbreiten würde gegen das Persönlichkeitsrecht (Art 2 GG) und auch gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Allerdings hat dies auch seine Schranken.
Ist die Person nur Beiwerk (Bauernhof total, Mann steht irgendwo am Stall) ist das Wurscht.
Sollte er wirklich nicht mehr zu erkennen sein (auch nicht von seiner Mutter) dann wirst Du auch keine Probleme haben.
Allerdings hast Du auch die Kunstfreiheit (Art. 5 GG) auf Deiner Seite: DIE KUNST IST FREI! Allerdings - da ist dann halt der Konflikt mit Art.2 GG...
Musst halt mal gucken, wie gut er noch zu erkennen ist...

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El.Tostador Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Hi!

Einer von Euch scheint ja ein toller Bekannter zu sein, wenn Du in Erwägung ziehst, daß er Dich anzeigt... Außerdem, Du gehst anscheinend davon aus, daß er nicht sonderlich glücklich über diese Photos sein wird. Laß es einfach gut sein. Man muß nicht alles machen, was man könnte.

Gruß,

El.Tostador

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