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Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet

Busfahrer (Anonym) / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi, Leute
ich möchte gerne eine Homepage machen, unter anderem mit Bildern
von einem Bekannten, keine naktfotos etc, ganz normale bilder, nur
mit bildbearbeitung etwas verändert, so dass er gesichtsmäßig nicht wieder zu erkennen
ist, aber wie gesagt, nichts perverses oder so...

nun die frage, brauche ich seine zustimmung, wenn die bilder schon bis
zur unkenntlichkeit bearbeitet sind?
könnte er mich deshalb anzeigen, wenn ich die bilder veröffentliche??

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(Anonym) Busfahrer (Anonym) „Die Rechtsfrage: Bilder von Benakkten im Internet“
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Das ist Kunst und erlaubt.Die Zustimmung bräuchtest du nur,wenn das Bild nicht in der Öffentlichkeit z.B. auf der Strasse gemacht hast.Geh mal in ein Juristenforum.Bin kein Jurist.

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