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Epson Deutschland: Schriftliche Reklamationen fliegen in den

(Anonym) / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Vor mehr als zwei Monaten habe ich den Scanner Epson Perfection 1240U gekauft.

Was nicht auf Anhieb sichtbar war und sich erst während der nächsten Tage herausstellte: Das Gerät ist Ausschuß, da die Dokumentenauflage schief ist. Nicht genug, um sofort ins Auge zu fallen, genug, damit das Gerät nicht verwendet werden kann.

Ebenfalls erst während der Benutzung kann man feststellen, dass mehrere für die Kauf-Entscheidung wesentliche Funktionen der Scan-Software „Epson Smart Panel“ nicht so funktionieren wie Epson behauptet, d. h. dass man belogen wurde und wird.

Der Fehler beim Gerät könnte zwar durch einen Umtausch beseitigt werden, die falschen Behauptungen zur Scan-Software können durch einen Umtausch nicht beseitigt werden.
Daher konnte/kann also nur die Rückgabe des Geräts (juristisch: Wandelung) in Frage kommen

Aber wie ?
Der Händler erstattet nur innerhalb von drei Tagen den Kaufpreis (auch nicht gerade kundenfreundlich). Da die Mängel jedoch nicht offensichtlich genug waren, war diese Frist schon abgelaufen.

Der Kundendienst bei den Epson-Scannern läuft ausschliesslich direkt über Epson.
Also habe ich mit eingeschriebenem Brief reklamiert.
Und nachdem keine Reaktion kam, ich dafür weitere falsche Versprechen beim Epson-Programm feststellen musste, habe ich nochmals mit Einschreiben eine Reklamation geschickt.
Antwort auch hier: Fehlanzeige.

Ist es bei dieser Firma – Epson – üblich, dass schriftliche Reklamationen in den Müll wandern ?
In der Hoffnung, dass der Kunde nicht weiß, dass es so etwas wie eine Garantie gibt ?
Den Kundendienst anrufen ?
Damit man keinerlei Beweis hat, was besprochen wurde ??

Ein sauberes Geschäftsgebaren, das man beim Kauf berücksichtigen sollte, das aber dummerweise in keinem Testbericht erwähnt wird.

Apropos Testberichte. Wie kann ein Gerät, das keinen Netz-Schalter, ja nicht mal einen Standby-Schalter hat, dafür im Betrieb reichlich laut und unangenehm kreischend ist, bei den Umwelteigenschaften ein „sehr gut“ bekommen ????

(Anonym) Nachtrag zu: „Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Selbstverständlich habe ich zuerst beim...“
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Hallo
wenn der Händler nicht will, hilft hier der Gang zum Anwalt.Die Gebühren zahlt der Händler. Du solltest mal sehen, wie ein Brief wirkt, der einen Dr.XX, Rechtsanwalt, als Kopf hat.
Aber:
Du wirst der Fa.Epson nicht an die Karre fahren können (ich habe übrigens recht gute Erfahrungen mit diesem Hersteller gemacht).
Was Du erreichen kannst, ist die Wandlung des Vertrages, also Ware zurück - Geld zurück. Auch Schadenersatz ist drin - etwa die erwähnten RA Gebühren, Telefonate, Porto o.ä. Das war es aber auch.

Wichtig ist, daß Du Deine Mängelrügen objektiv auf Stichhaltigkeit überprüfst.
MfG