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Epson Deutschland: Schriftliche Reklamationen fliegen in den

(Anonym) / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Vor mehr als zwei Monaten habe ich den Scanner Epson Perfection 1240U gekauft.

Was nicht auf Anhieb sichtbar war und sich erst während der nächsten Tage herausstellte: Das Gerät ist Ausschuß, da die Dokumentenauflage schief ist. Nicht genug, um sofort ins Auge zu fallen, genug, damit das Gerät nicht verwendet werden kann.

Ebenfalls erst während der Benutzung kann man feststellen, dass mehrere für die Kauf-Entscheidung wesentliche Funktionen der Scan-Software „Epson Smart Panel“ nicht so funktionieren wie Epson behauptet, d. h. dass man belogen wurde und wird.

Der Fehler beim Gerät könnte zwar durch einen Umtausch beseitigt werden, die falschen Behauptungen zur Scan-Software können durch einen Umtausch nicht beseitigt werden.
Daher konnte/kann also nur die Rückgabe des Geräts (juristisch: Wandelung) in Frage kommen

Aber wie ?
Der Händler erstattet nur innerhalb von drei Tagen den Kaufpreis (auch nicht gerade kundenfreundlich). Da die Mängel jedoch nicht offensichtlich genug waren, war diese Frist schon abgelaufen.

Der Kundendienst bei den Epson-Scannern läuft ausschliesslich direkt über Epson.
Also habe ich mit eingeschriebenem Brief reklamiert.
Und nachdem keine Reaktion kam, ich dafür weitere falsche Versprechen beim Epson-Programm feststellen musste, habe ich nochmals mit Einschreiben eine Reklamation geschickt.
Antwort auch hier: Fehlanzeige.

Ist es bei dieser Firma – Epson – üblich, dass schriftliche Reklamationen in den Müll wandern ?
In der Hoffnung, dass der Kunde nicht weiß, dass es so etwas wie eine Garantie gibt ?
Den Kundendienst anrufen ?
Damit man keinerlei Beweis hat, was besprochen wurde ??

Ein sauberes Geschäftsgebaren, das man beim Kauf berücksichtigen sollte, das aber dummerweise in keinem Testbericht erwähnt wird.

Apropos Testberichte. Wie kann ein Gerät, das keinen Netz-Schalter, ja nicht mal einen Standby-Schalter hat, dafür im Betrieb reichlich laut und unangenehm kreischend ist, bei den Umwelteigenschaften ein „sehr gut“ bekommen ????

(Anonym) Nachtrag zu: „Epson Deutschland: Schriftliche Reklamationen fliegen in den“
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zunächst solltest Du Deinen Frust überwinden, der schadet hier nur.
Wenn Du die Sache mit den fehlenden, zugesicherten Eigenschaften objektiv beweisen kannst, hast Du schon gewonnen.
Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht Epson.
Die "3-Tage Frist" spielt hier überhaupt keine Rolle, hier handelt es sich um eine freiwilliges Umtauschangebot.
Du hast aber eine Mängelrüge,und auch noch wegen verstecken Mängeln.
Also, wenn Deine Reklamation Hand und Fuss hat und einerseits das Gerät defekt ist (schiefe Auflage ) und andererseits die Funktionen der Software nicht so sind, wie beschrieben hast Du ein Recht auf Wandlung.
Sprich zunächst (in Ruhe) mit dem Händler, wenn er sich weigert wirst Du um einen Rechtsanwalt nicht herumkömmen.
Und noch mal : Epson ist nicht zuständig, an die kann sich Dein Händler wenden.
MfG