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Epson Deutschland: Schriftliche Reklamationen fliegen in den

(Anonym) / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Vor mehr als zwei Monaten habe ich den Scanner Epson Perfection 1240U gekauft.

Was nicht auf Anhieb sichtbar war und sich erst während der nächsten Tage herausstellte: Das Gerät ist Ausschuß, da die Dokumentenauflage schief ist. Nicht genug, um sofort ins Auge zu fallen, genug, damit das Gerät nicht verwendet werden kann.

Ebenfalls erst während der Benutzung kann man feststellen, dass mehrere für die Kauf-Entscheidung wesentliche Funktionen der Scan-Software „Epson Smart Panel“ nicht so funktionieren wie Epson behauptet, d. h. dass man belogen wurde und wird.

Der Fehler beim Gerät könnte zwar durch einen Umtausch beseitigt werden, die falschen Behauptungen zur Scan-Software können durch einen Umtausch nicht beseitigt werden.
Daher konnte/kann also nur die Rückgabe des Geräts (juristisch: Wandelung) in Frage kommen

Aber wie ?
Der Händler erstattet nur innerhalb von drei Tagen den Kaufpreis (auch nicht gerade kundenfreundlich). Da die Mängel jedoch nicht offensichtlich genug waren, war diese Frist schon abgelaufen.

Der Kundendienst bei den Epson-Scannern läuft ausschliesslich direkt über Epson.
Also habe ich mit eingeschriebenem Brief reklamiert.
Und nachdem keine Reaktion kam, ich dafür weitere falsche Versprechen beim Epson-Programm feststellen musste, habe ich nochmals mit Einschreiben eine Reklamation geschickt.
Antwort auch hier: Fehlanzeige.

Ist es bei dieser Firma – Epson – üblich, dass schriftliche Reklamationen in den Müll wandern ?
In der Hoffnung, dass der Kunde nicht weiß, dass es so etwas wie eine Garantie gibt ?
Den Kundendienst anrufen ?
Damit man keinerlei Beweis hat, was besprochen wurde ??

Ein sauberes Geschäftsgebaren, das man beim Kauf berücksichtigen sollte, das aber dummerweise in keinem Testbericht erwähnt wird.

Apropos Testberichte. Wie kann ein Gerät, das keinen Netz-Schalter, ja nicht mal einen Standby-Schalter hat, dafür im Betrieb reichlich laut und unangenehm kreischend ist, bei den Umwelteigenschaften ein „sehr gut“ bekommen ????

(Anonym) Nachtrag zu: „Epson Deutschland: Schriftliche Reklamationen fliegen in den“
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zunächst solltest Du Deinen Frust überwinden, der schadet hier nur.
Wenn Du die Sache mit den fehlenden, zugesicherten Eigenschaften objektiv beweisen kannst, hast Du schon gewonnen.
Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht Epson.
Die "3-Tage Frist" spielt hier überhaupt keine Rolle, hier handelt es sich um eine freiwilliges Umtauschangebot.
Du hast aber eine Mängelrüge,und auch noch wegen verstecken Mängeln.
Also, wenn Deine Reklamation Hand und Fuss hat und einerseits das Gerät defekt ist (schiefe Auflage ) und andererseits die Funktionen der Software nicht so sind, wie beschrieben hast Du ein Recht auf Wandlung.
Sprich zunächst (in Ruhe) mit dem Händler, wenn er sich weigert wirst Du um einen Rechtsanwalt nicht herumkömmen.
Und noch mal : Epson ist nicht zuständig, an die kann sich Dein Händler wenden.
MfG

(Anonym) Nachtrag zu: „zunächst solltest Du Deinen Frust überwinden, der schadet hier nur. Wenn Du...“
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Selbstverständlich habe ich zuerst beim Händler reklamiert. Ich war im Laden und ich habe zudem in drei Telefonaten, auch mit der Firmen-Zentrale, hartnäckig aber wohl eher zu ruhig die Sache geschildert und deutlich darauf hingewiesen, dass die Mängel nicht innerhalb der kurzen Frist feststellbar waren.
Es wurde mir aber von allen 4 Personen unisono gesagt, nach 2 bis 3 Tagen ginge es den Händler generell nichts mehr an.
Da es ein Händler ist, von dem ich bisher nichts Negatives gehört habe und ich zudem nicht weiß, ob es vielleicht spezielle Absprachen mit Epson gibt, musste ich annehmen, dass die Auskunft stimmt.

Tja, da wurde ich wohl verarlt.

Auch wenn Epson nicht zuständig ist, so bleibt trotzdem – vielmehr erst recht – die Frage, weshalb mir Epson das nicht mitteilen konnte, weshalb auf die in den Briefen angeschnittenen Fragen nicht eingegangen wurde, weshalb man solche (und nicht nur solche) Briefe einer hinterhältigen Verwendung zuführt. (Siehe z. B. auch an anderer Stelle im Web, wo jemand seine Erlebnisse mit den Tintenpatronen von Epson schildert, die noch viel Tinte enthalten, jedoch – umsatzsteigernd – angeblich leer sind).

Eine kurze Nachricht von 1 bis 2 Zeilen hätte mir ausgereicht. Damit hätte ich zum Händler gehen und sein Geschwätz widerlegen können und das vor nun schon fast zwei Monaten.
Denn eine Firma, die mit markigen Parolen wie „EPSON steht seinen Kunden immer zur Seite, auch am Wochenende und bis zu 24 Stunden am Tag“ tönt, sollte sich nicht wundern, dass es da so ein paar dämliche Kunden gibt, die wirklich mal eine Antwort erwarten.

Dem Händler werde ich das Geld natürlich nicht schenken.

Mit freundlichen Grüssen

(Anonym) Nachtrag zu: „Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Selbstverständlich habe ich zuerst beim...“
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Hallo
wenn der Händler nicht will, hilft hier der Gang zum Anwalt.Die Gebühren zahlt der Händler. Du solltest mal sehen, wie ein Brief wirkt, der einen Dr.XX, Rechtsanwalt, als Kopf hat.
Aber:
Du wirst der Fa.Epson nicht an die Karre fahren können (ich habe übrigens recht gute Erfahrungen mit diesem Hersteller gemacht).
Was Du erreichen kannst, ist die Wandlung des Vertrages, also Ware zurück - Geld zurück. Auch Schadenersatz ist drin - etwa die erwähnten RA Gebühren, Telefonate, Porto o.ä. Das war es aber auch.

Wichtig ist, daß Du Deine Mängelrügen objektiv auf Stichhaltigkeit überprüfst.
MfG

(Anonym) Nachtrag zu: „Epson Deutschland: Schriftliche Reklamationen fliegen in den“
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ALSO, bleib mal ganz cool, denn
1.
Epson ist natürlich nicht Dein Ansprechpartner, sondern Dein Händler.
2.
Es ist uninteressant, ob Du zu zweit oder zu viert in dessen Laden bist.Ein Mangel bleibt ein Mangel, wenn er denn tatsächlich einer ist.
3.
Die allgem. Geschäftsbedingungen Deines Händlers (3-Tage-Frist etc.) können das Kaufrecht nach BGB/ABG- Gesetz nicht ausser Kraft setzen.
Danach gibt es regelmässig eine 6-monatige Gewährleistung.
So auch bei Dir.
4.
Also, jammere nicht über Epson!(Vorsicht: Geschäftsschädigung!)
Halte Dich SCHRIFTLICH an Deinen Händler.Mit Fristsetzung per Einschreiben und Rückschein. Vielleicht zuerst ohne Anwalt. Danach musst Du evtl. anwaltlichen Beistand/ und /oder Deine örtliche Verbraucherberatung in Anspruch nehmen.
Übrigens: Beweise sammeln, Zeugenaussagen sichern!!

Notfalls gehts eben nicht anders!
Wenn Du gewinnst, gibts alle Kosten erstattet.

Gruss Günther,
der das alles viel gelassener sieht...