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Anspruch auf Schadensersatz?

pol / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe mir vor drei Monaten bei Alternate einen neuen PC bestellt. Fast drei Wochen später kam das Teil bei mir an.So weit, so gut. Nach dem Zusammenbau bekam ich das Ding jedoch nicht gebootet. Nach einigen Tagen \'rumprobieren, gab ich es auf und hab die Kiste zu PC-Spezialist gebracht. Die gaben mir prompt nach einem Tag eine klare Diagnose: MoBo defekt! Hab\' das MoBo mitsamt Zubehör wieder an Alternate zurückgeschickt mit Angabe des festgestellten Defektes. Anschliessend hat es 5 Wochen (!) gedauert bis ich ohne Vorwarnung (und ohne Entschuldigung) ein neues Board geliefert bekam. Beim Auspacken stellte sich jedoch heraus dass sämtliches Zubehör sowie das Handbuch fehlten. Wieder mal Beschwerde. Nach über einer Woche bekam ich eine e-mail : Bitte faxen Sie uns eine eidesstattliche Erklärung, dass das Zubehör fehlte und wir schicken Ihnen die Sachen nach. Hab ich dann auch prompt getan. Das war vor zwei Wochen. Bis heute hab\' ich allerdings noch nichts zugeschickt bekommen.

Ich habe jetzt mal an Hand der aktuellen Preisliste von Alternate den aktuellen Wert meines PC\'s nachgerechnet : 570 DM weniger! Festplatte und DVD-Laufwerk sind allerdings jetzt nicht mehr im Angebot, so dass mein PC mindestens um 600 DM weniger wert ist als ursprünglich. Dabei lief das Teil noch nicht eine Sekunde!!!

Hab\' ich in irgendeiner Form Anspruch auf Schadensersatz? Wie ist die rechtliche Lage in so einem Fall. Kann mir jemand einen Rat geben.

Danke im Voraus!!!

MarsAttack (Anonym) pol „Anspruch auf Schadensersatz?“
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Die Idee, Sachen per Internet zu bestellen ist gut, nur hat sie nicht nur einen Haken, sondern viele. Man sieht nie, was man bekommt. Ist was kaputt oder falsch geliefert, fängt der Ärger erst richtig an. Die Reklamationswege sind oft umständlich und dauern ewig. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Den einzigen Vorteil, den man hat, ist in der Regel, der, dass die Preise niedriger sind. Wenn man die Möglichkeit hat, sollte man sich einen Rechner lieber beim Händler nebenan kaufen, der einem einen unkomplizierten Austausch versichert. Dort kostet die Festplatte oder der Ram vielleicht 20 DM mehr, aber man hat kaum Laufereien, wenn mal was kaputt ist.
Schadensersatz ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsätzlichkeit vor und die nachzuweisen, ist wohl unmöglich! Es ist eine Binsenwahrheit, der der den billigsten Artikel anbietet, ist kaum der beste im Service. Dir bleibt nur der übliche Weg der Reklamation. Dafür gibt es Fristen und die musst du setzen. Erst wenn alle Fristen verstrichen sind, hast du Anspruch auf Wandlung. Schadenersatz? LOL! Bei vielen Firmen hat man lange Spass, wenn man reklamiert.