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Wer trägt das Versandrisiko ?????

(Anonym) / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute !
Folgender Fall:
Ein eBay Geschäft wurde abgewickelt, genauer ein Notebook wurde bei eBay ersteigert. Der Kaufpreis wurde an den Verkäufer überwiesen und die Ware auch versandt. Der Versand erfolgte, wie es sich bei einem Privatversand gehört, über Post-Express.
Nun das Problem: Das Paket ist nicht angekommen. Die Post weiss nicht, wo es abgeblieben ist, unter der Identnummer ist nur ein EDV Eintrag, das das Paket eingeliefert wurde. Es folgt ein Nachforschungsantrag, die Post zeigt sich "sehr kooperativ"(man sollte auch als Privatperson lieber UPS nehmen).
Auf der einen Seite nun der Versender, der den Kaufpreis bekommen hat.
Auf der anderen Seite der Empfänger, der den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware noch nicht in Empfang nehmen konnte.
Jetzt die alles entscheidende Frage: kann der Empfänger die sofortige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, oder muss er, genau wie der Versender, das Ergebnis des Nachforschungsantrages abwarten?
Bei wen liegt das Versandrisiko ? Oder ist der Kaufvertrag mit dem Versenden der Ware erfüllt, wenn der Versand über Post-Express Bestandteil des Kaufvertrages war bzw. ist ?
Um Missverständnissen vorzubeugen: eine Betrugsabsicht kann ausgeschlossen werden, da die Versandunterlagen vorliegen.

Für fundierte Auskünfte wäre ich dankbar.

Grüße

Rainer

test (Anonym)
KrommX (Anonym) Amenophis IV „ Hallo, Auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht schon deshalb kein...“
Optionen

Hi,

nach dem Verursacherprinzip! Die Post wird in Ihrem Ablieferungsbeleg nicht beweisen können, dass das Paket zugestellt wurde. Also haftet die Post und zwar mit der Höchsthaftungssumme pro Paket (DM 500,00).
Ist der Inhalt des Paketes höherwertig, hätte eine zusätzliche Wertversicherung abgeschlossen werden müssen.
Wer haftet nun für die Differenz?
Hast Du in Deinem Ebay Angebot auf die Höherwertversicherung hingewiesen, und somit dem Empfänger die Alternative gelassen, sich für eine Versandart (mit Versicherung oder ohne Versicherung) zu entscheiden ist die Sache sehr einfach...es haftet der Empfänger, da Du den Nachweis der ordentlichen (vertragsgemäßen) Versendung erbringen kannst.
Schon komplizierter ist der Verkauf unter der Prämisse:
"Versandkosten trägt der Käufer"
Generell trägt der Käufer auch das Risko eines solchen Versandes.
Sehr häufig sehen Gerichte jedoch hier die entsprechende Versicherungsschuld des Packstücks beim Verkäufer, da nur dieser direkt Einfluss darauf hat (Privat gegen Privat)!
- Dieser hätte als ordentlicher Verkäufer das Packstück in Höhe seines Wertes versichern müssen. Die höheren Versandkosten hätte er beim Käufer einfordern können. -

Also, im ersten Fall hast Du keine Aktien dran. Im zweiten Fall würde ich das Geld (abzüglich der DM 500,00 die von der Post an den Eigentümer der Ware gezahlt werden) zurück zahlen und die Geschichte unter "Erfahrungen im Versandgeschäft" verbuchen.

Gruß, KrommX