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Wer trägt das Versandrisiko ?????

(Anonym) / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi Leute !
Folgender Fall:
Ein eBay Geschäft wurde abgewickelt, genauer ein Notebook wurde bei eBay ersteigert. Der Kaufpreis wurde an den Verkäufer überwiesen und die Ware auch versandt. Der Versand erfolgte, wie es sich bei einem Privatversand gehört, über Post-Express.
Nun das Problem: Das Paket ist nicht angekommen. Die Post weiss nicht, wo es abgeblieben ist, unter der Identnummer ist nur ein EDV Eintrag, das das Paket eingeliefert wurde. Es folgt ein Nachforschungsantrag, die Post zeigt sich "sehr kooperativ"(man sollte auch als Privatperson lieber UPS nehmen).
Auf der einen Seite nun der Versender, der den Kaufpreis bekommen hat.
Auf der anderen Seite der Empfänger, der den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware noch nicht in Empfang nehmen konnte.
Jetzt die alles entscheidende Frage: kann der Empfänger die sofortige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, oder muss er, genau wie der Versender, das Ergebnis des Nachforschungsantrages abwarten?
Bei wen liegt das Versandrisiko ? Oder ist der Kaufvertrag mit dem Versenden der Ware erfüllt, wenn der Versand über Post-Express Bestandteil des Kaufvertrages war bzw. ist ?
Um Missverständnissen vorzubeugen: eine Betrugsabsicht kann ausgeschlossen werden, da die Versandunterlagen vorliegen.

Für fundierte Auskünfte wäre ich dankbar.

Grüße

Rainer

Amenophis IV (Anonym) „Wer trägt das Versandrisiko ?????“
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Hallo,


Auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht schon deshalb kein Anspruch, weil zunächst ja geklärt werden muß, wer der Erstattungspflichtige ist.

Rechtlich gesehen ist die Ware in dem Moment zugstellt, in dem sie den Briefkasten des Adressaten (oder ihn selber) erreicht. Das war hier anscheinend nicht der Fall(?!), also besteht ein Anspruch dem Grunde nach.

Du hat die Ware nicht selbst befördert und haftest damit zunächst einmal auch nicht für den Transport; vielmmehr hast du einen Transportauftrag erteilt - an die Post.

Jetzt ist zu klären, wie dieser Auftrag genau aussieht (weiß ja niemand auswendig). Wahrscheinlich ist bei einem 'normalen' Paket nur eine Haftung des Transporteurs (der Post) in Höhe von vielleicht 500.-enthalten.

In diesem Fall w+rde sie dennoch für die volle Summe haften, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzt hat (ein bekannter Dieb als Briefträger.....). Das wird schwer nachzuweisen sein, aber genau um die Klärung dieser Frage geht es im Moment beim 'Nachforschungsantrag.' Sein Ergebnis muß jedenfalls abgewartet werden, denn frühestens dann gibt es Anhaltspunkte dafür, wer in welchem Umfang haftet.

salut -a.
out-freyn Amenophis IV „ Hallo, Auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht schon deshalb kein...“
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Hallo Pharao!

Soweit ich mich an gewisse BGB-Vorlesungen erinnern kann geht im Versandgeschäft die "Gefahr", wie das im Gesetz so schön heißt, mit übergabe an den Versand vom Verkäufer auf den Käufer über. Das heißt, der Verkäufer ist - soweit nichts anderes vereinbart war - in dem Moment, in dem er sein Paket aufgibt und die Versandbestätigung erhält, aus dem Schneider. Alles weitere ist dann eine Angelegenheit zwischen der Post und dem Käufer.
Grund ist imho, daß die Pflicht des Käufers zur Abnahme der Ware grundsätzlich eine Holschuld ist (im Gegensatz zur Bezahlung, dabei handelt es sich um eine Bringschuld).
Aber für genauere Auskünfte bitte noch mal im BGB nachlesen (hab' ich momentan leider nicht zur Hand)...

Gruß,
Stefan

(Anonym) out-freyn „Hallo Pharao! Soweit ich mich an gewisse BGB-Vorlesungen erinnern kann geht im...“
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Ich hatte selbiges Problem mit der Post und Ebay. Der Verkäufer erstattete das Geld zurück.
Laut Auskunft der Post hat sie mit dem Versender einem Vertrag und kann nur ihm im Zweifelsfall(bei Verlust) Geld überweisen und nicht dem Empfänger.

(Anonym) Nachtrag zu: „Ich hatte selbiges Problem mit der Post und Ebay. Der Verkäufer erstattete das...“
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test

Amenophis IV out-freyn „Hallo Pharao! Soweit ich mich an gewisse BGB-Vorlesungen erinnern kann geht im...“
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"Einigung und Übergabe...." ist das Stichwort, 1. Semester, lange her. Ich hab's BGB zwar, aber das reicht nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, daß im Versandgeschäft, bei dem sich die Rechtsgrundlagen Jahr für Jahr zu Gunsten (!) des Käufers verschoben haben, dieser schlechter dastehen sollte, als bei jedem Brief.
Und daß die Versender, also die Warenlieferenten rechtlich auf schwachen Füßen stehen, sieht man schon an den 'Zwangsversicherungen', die sie dem Kunden meist aufbürden.
Aber beschwören kann ich's auch nicht ....wo bleibt nur Liebling Kreuzberg.???

Gruß Ka.
KrommX (Anonym) Amenophis IV „ Hallo, Auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht schon deshalb kein...“
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Hi,

nach dem Verursacherprinzip! Die Post wird in Ihrem Ablieferungsbeleg nicht beweisen können, dass das Paket zugestellt wurde. Also haftet die Post und zwar mit der Höchsthaftungssumme pro Paket (DM 500,00).
Ist der Inhalt des Paketes höherwertig, hätte eine zusätzliche Wertversicherung abgeschlossen werden müssen.
Wer haftet nun für die Differenz?
Hast Du in Deinem Ebay Angebot auf die Höherwertversicherung hingewiesen, und somit dem Empfänger die Alternative gelassen, sich für eine Versandart (mit Versicherung oder ohne Versicherung) zu entscheiden ist die Sache sehr einfach...es haftet der Empfänger, da Du den Nachweis der ordentlichen (vertragsgemäßen) Versendung erbringen kannst.
Schon komplizierter ist der Verkauf unter der Prämisse:
"Versandkosten trägt der Käufer"
Generell trägt der Käufer auch das Risko eines solchen Versandes.
Sehr häufig sehen Gerichte jedoch hier die entsprechende Versicherungsschuld des Packstücks beim Verkäufer, da nur dieser direkt Einfluss darauf hat (Privat gegen Privat)!
- Dieser hätte als ordentlicher Verkäufer das Packstück in Höhe seines Wertes versichern müssen. Die höheren Versandkosten hätte er beim Käufer einfordern können. -

Also, im ersten Fall hast Du keine Aktien dran. Im zweiten Fall würde ich das Geld (abzüglich der DM 500,00 die von der Post an den Eigentümer der Ware gezahlt werden) zurück zahlen und die Geschichte unter "Erfahrungen im Versandgeschäft" verbuchen.

Gruß, KrommX







(Anonym) Nachtrag zu: „Wer trägt das Versandrisiko ?????“
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"....wo bleibt nur Liebling Kreuzberg.???" - hoffentlich da, wo der Pfeffer wächst..

(Anonym) Nachtrag zu: „Wer trägt das Versandrisiko ?????“
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Danke Euch allen für die Antworten.
Die Post hat es tatsächlich geschafft, das Paket (im übrigen per Express mit Versicherung bis 5000,-DM für 40,-DM Versandkosten) nach 5 (!!!!!!) Tagen beim Empfänger abzuliefern.
Warum das Paket bis heute nicht im System war (Track & Trace), vermochte mir auch auf schärfste Anfrage keiner zu sagen. Es war halt auf einmal wieder da.
Meine Lehre, die ich daraus gezogen habe: nie wieder wertvolle Sachen per Postversand oder Express. Lieber lege ich noch was drauf und nehme UPS.
Wofür war POST noch die Abkürzung ? Personen ohne sinnvolle Tätigkeit
(oder war es doch Personen ohne ständige Tätigkeit ?)

Grüße

Rainer

out-freyn (Anonym) „Danke Euch allen für die Antworten. Die Post hat es tatsächlich geschafft, das...“
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Hi Rainer!

Freut mich, daß sich das Problem auf diese Art gelöst hat. Naja, wenn man sieht, was so bei der Post im Zustellbereich arbeitet... (die haben momentan scheinbar so wenig Bewerber für diesen Job, daß sie wirklich _jeden_ nehmen müssen, der beim Laufen wenigstens nicht ständig auf die Schnauze fällt)... ist es eigentlich eher verwunderlich, daß das meiste doch irgendwie, irgendwo, irgendwann ankommt *g*
Andererseits habe ich auch schon bei UPS, DPD und Trans-O-Flex die merkwürdigsten Dinge erlebt...!

Gruß,
Stefan

fachhändler (Anonym) out-freyn „Hi Rainer! Freut mich, daß sich das Problem auf diese Art gelöst hat. Naja,...“
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Ja, das kann man so sagen... bei mir war es DPD, die 2 mal hintereinander einen hochwertigen Laserdrucker "verloren", erst der dritte kam zu mir durch... und auch ein Monitor war schon mal unauffindbar... Im Vergleich dazu kommt die Post noch ganz gut weg.