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Wer trägt das Versandrisiko ?????

(Anonym) / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute !
Folgender Fall:
Ein eBay Geschäft wurde abgewickelt, genauer ein Notebook wurde bei eBay ersteigert. Der Kaufpreis wurde an den Verkäufer überwiesen und die Ware auch versandt. Der Versand erfolgte, wie es sich bei einem Privatversand gehört, über Post-Express.
Nun das Problem: Das Paket ist nicht angekommen. Die Post weiss nicht, wo es abgeblieben ist, unter der Identnummer ist nur ein EDV Eintrag, das das Paket eingeliefert wurde. Es folgt ein Nachforschungsantrag, die Post zeigt sich "sehr kooperativ"(man sollte auch als Privatperson lieber UPS nehmen).
Auf der einen Seite nun der Versender, der den Kaufpreis bekommen hat.
Auf der anderen Seite der Empfänger, der den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware noch nicht in Empfang nehmen konnte.
Jetzt die alles entscheidende Frage: kann der Empfänger die sofortige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, oder muss er, genau wie der Versender, das Ergebnis des Nachforschungsantrages abwarten?
Bei wen liegt das Versandrisiko ? Oder ist der Kaufvertrag mit dem Versenden der Ware erfüllt, wenn der Versand über Post-Express Bestandteil des Kaufvertrages war bzw. ist ?
Um Missverständnissen vorzubeugen: eine Betrugsabsicht kann ausgeschlossen werden, da die Versandunterlagen vorliegen.

Für fundierte Auskünfte wäre ich dankbar.

Grüße

Rainer

out-freyn Amenophis IV „ Hallo, Auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht schon deshalb kein...“
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Hallo Pharao!

Soweit ich mich an gewisse BGB-Vorlesungen erinnern kann geht im Versandgeschäft die "Gefahr", wie das im Gesetz so schön heißt, mit übergabe an den Versand vom Verkäufer auf den Käufer über. Das heißt, der Verkäufer ist - soweit nichts anderes vereinbart war - in dem Moment, in dem er sein Paket aufgibt und die Versandbestätigung erhält, aus dem Schneider. Alles weitere ist dann eine Angelegenheit zwischen der Post und dem Käufer.
Grund ist imho, daß die Pflicht des Käufers zur Abnahme der Ware grundsätzlich eine Holschuld ist (im Gegensatz zur Bezahlung, dabei handelt es sich um eine Bringschuld).
Aber für genauere Auskünfte bitte noch mal im BGB nachlesen (hab' ich momentan leider nicht zur Hand)...

Gruß,
Stefan

test (Anonym)