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Wer trägt das Versandrisiko ?????

(Anonym) / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute !
Folgender Fall:
Ein eBay Geschäft wurde abgewickelt, genauer ein Notebook wurde bei eBay ersteigert. Der Kaufpreis wurde an den Verkäufer überwiesen und die Ware auch versandt. Der Versand erfolgte, wie es sich bei einem Privatversand gehört, über Post-Express.
Nun das Problem: Das Paket ist nicht angekommen. Die Post weiss nicht, wo es abgeblieben ist, unter der Identnummer ist nur ein EDV Eintrag, das das Paket eingeliefert wurde. Es folgt ein Nachforschungsantrag, die Post zeigt sich "sehr kooperativ"(man sollte auch als Privatperson lieber UPS nehmen).
Auf der einen Seite nun der Versender, der den Kaufpreis bekommen hat.
Auf der anderen Seite der Empfänger, der den Kaufpreis bezahlt hat, aber die Ware noch nicht in Empfang nehmen konnte.
Jetzt die alles entscheidende Frage: kann der Empfänger die sofortige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen, oder muss er, genau wie der Versender, das Ergebnis des Nachforschungsantrages abwarten?
Bei wen liegt das Versandrisiko ? Oder ist der Kaufvertrag mit dem Versenden der Ware erfüllt, wenn der Versand über Post-Express Bestandteil des Kaufvertrages war bzw. ist ?
Um Missverständnissen vorzubeugen: eine Betrugsabsicht kann ausgeschlossen werden, da die Versandunterlagen vorliegen.

Für fundierte Auskünfte wäre ich dankbar.

Grüße

Rainer

Amenophis IV (Anonym) „Wer trägt das Versandrisiko ?????“
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Hallo,


Auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht schon deshalb kein Anspruch, weil zunächst ja geklärt werden muß, wer der Erstattungspflichtige ist.

Rechtlich gesehen ist die Ware in dem Moment zugstellt, in dem sie den Briefkasten des Adressaten (oder ihn selber) erreicht. Das war hier anscheinend nicht der Fall(?!), also besteht ein Anspruch dem Grunde nach.

Du hat die Ware nicht selbst befördert und haftest damit zunächst einmal auch nicht für den Transport; vielmmehr hast du einen Transportauftrag erteilt - an die Post.

Jetzt ist zu klären, wie dieser Auftrag genau aussieht (weiß ja niemand auswendig). Wahrscheinlich ist bei einem 'normalen' Paket nur eine Haftung des Transporteurs (der Post) in Höhe von vielleicht 500.-enthalten.

In diesem Fall w+rde sie dennoch für die volle Summe haften, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzt hat (ein bekannter Dieb als Briefträger.....). Das wird schwer nachzuweisen sein, aber genau um die Klärung dieser Frage geht es im Moment beim 'Nachforschungsantrag.' Sein Ergebnis muß jedenfalls abgewartet werden, denn frühestens dann gibt es Anhaltspunkte dafür, wer in welchem Umfang haftet.

salut -a.
test (Anonym)