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Hilfe - hatte Hausdurchsuchung

Mimishko / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Letzte Woche waren die netten Herren von der Kripo bei mir und haben mir die Wohnung duchsucht. Anscheinend hat im September letzten Jahres jemand über meinen Telefon und meinen NGI-Flat-Zugang ein GMX-Postfach abgefragt, dass zu "kriminellen Zwecken"(?) verwendet wurde. Zu der fraglichen Zeit kann ich schon Online gewesen sein - ich habe aber sicher nicht auf das Postfach zugegriffen. Es kann sich auch niemand anderes an meinem Rechner direkt zu schaffen gemacht haben.
Zu dieser Zeit hatte ich noch keine Firewall installiert (ja,ja, etwas blauäugig).
Liege ich richtig damit, daß jamnd bei mir einen Virus/Trojaner eingeschleust haben kann, der dann eine bestimmten Port offenhält. Wenn derjenige dann per Portscan danach sucht, kann er dann über meinen Zugang unbemerkt das Postfach abfragen? Kann ich das irgendwie nachweisen/beweisen? Binn ich mit ZoneAlarm in Zukunft davor sicher? (Ich hatte in der Zwischenzeit schon mal wieder das System völlig neu installiert - ein aktueller Virenscanner und Trojancheck5 ergeben nix). Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie das gemacht wurde?

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mimishko

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Harry Hunger Mimishko „Danke! Habe schon alle alten BU s durchgesehen - Fehlanzeige. Haben tatsächlich...“
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Der Provider protokolliert in der Tat mit, von welchem Telefonanschluss die Einwahl erfolgte. Wenn sich der Übeltäter von seinem Anschluss aus mit Deinem Benutzernamen und Passwort eingewählt hatt, sollte er zu ermitteln sein. Wenn aber der Trojaner als Proxyserver fungiert hat und er erst auf Deinen Rechner und dann weiter ins Internet zugegriffen hat, kann man das ganze immer nur bis zu Dir zurück verfolgen. Sollte gegen Dich tatsächlich Anklage erhoben werden (was wegen der Beweispflicht der Staatsanwaltschaft aber nicht all zu wahrscheinlich ist), solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen und die Logdateien von NGI und Telekom ins Spiel bringen. Es ist aber auch fraglich, ob die Logdateien vom September noch vorhanden sind, da nur eine Aufbewahrung von 6 Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist.

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