Letzte Woche waren die netten Herren von der Kripo bei mir und haben mir die Wohnung duchsucht. Anscheinend hat im September letzten Jahres jemand über meinen Telefon und meinen NGI-Flat-Zugang ein GMX-Postfach abgefragt, dass zu "kriminellen Zwecken"(?) verwendet wurde. Zu der fraglichen Zeit kann ich schon Online gewesen sein - ich habe aber sicher nicht auf das Postfach zugegriffen. Es kann sich auch niemand anderes an meinem Rechner direkt zu schaffen gemacht haben.
Zu dieser Zeit hatte ich noch keine Firewall installiert (ja,ja, etwas blauäugig).
Liege ich richtig damit, daß jamnd bei mir einen Virus/Trojaner eingeschleust haben kann, der dann eine bestimmten Port offenhält. Wenn derjenige dann per Portscan danach sucht, kann er dann über meinen Zugang unbemerkt das Postfach abfragen? Kann ich das irgendwie nachweisen/beweisen? Binn ich mit ZoneAlarm in Zukunft davor sicher? (Ich hatte in der Zwischenzeit schon mal wieder das System völlig neu installiert - ein aktueller Virenscanner und Trojancheck5 ergeben nix). Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie das gemacht wurde?
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mimishko
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Also grundsätzlich würde ich mir da jetzt mal keine Sorgen machen.
Ich geh jetzt mal davon aus, dass Du in Sachen Straftaten usw. noch jungfreulich bist, dann wird Dich kein Richter übel verknacken, wenn es noch dazu sehr fraglich ist, ob irgendein Programm auf Dein System eingeschleust wurde oder nicht. Natürlich hast Du grundsätzlich alle Aktivitäten zu verantworten, die von Deinem System ausgehen, aber wir haben hier in Deutschland noch keinen "Medien"Richter, also kann es auch nicht "im Namen des Volkes" sein, Dich übel zu verknacken. Dies wird schon deswegen gestützt, wenn Du nicht irgendwie ein Exptere in der Technik bist (kannst Dich ja ein wenig auf dumm stellen).
Aus Erfahrung kann ich Dir auch schreiben, dass solche Verfahren in der Regel eingesetellt werden. Da musst Du nur aufpassen, dass Du nicht allein auf den Anwaltskosten sitzen bleibst (passiert leider fast immer in solchen Fällen) - Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, auf jeden Fall eine Deckungszusage einholen. Wenn Du keine hast, macht es auch keinen Sinn mehr noch schnell eine abzuschließen, da bereits laufende Verfahren nicht gedeckt werden.
Wegen der Raupkopien, naja, Du wirst eventuell die Software bezahlen müssen, wenn Du aber wirklich nur ein "alter Sammler" bist, muss der gegenwärtige Zeitwert der Software festgestellt werden, und jetzt frage ich Dich selbst, was würde denn heute ein Windows 3.1 oder ähn. oder alte Spiele denn noch kosten?
Wenn Du nicht Unmengen an Raubkopien (auch neuerer Software) hattest, kann es gut sein, dass der ganze Quatsch schon aus "Geringfügigkeit" eingestellt wird. Kein Richter und kein Gericht hat heute die Zeit, sich um irgendwelche Kleinigkeiten zu kümmern, wo Du sonst auf einen richtigen Prozesstermin ein gutes halbes Jahr z.B. vor dem OLG warten musst.
Schreib doch mal, wie die Sache weitergeht.