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Erstattung Kaufpreis bei defekt innerhalb garantie ?

Anonym / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo !
Habe mir eine Mouse onlinebestellt.
Natürlich ging diese jetzt kaputt.
Der Versandhandel schlägt mir nur einen Ersatzkauf vor, da Dexxa angeblich die Optical Mouse (5 Tasten) nicht mehr herstellt.
Habe ich ein Recht auf Erstattung des Kaufpreises ?
Oder wie sieht das aus ?

(Anonym) Anonym „Erstattung Kaufpreis bei defekt innerhalb garantie ?“
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Hallo, keule1;
grundsätzlich sind die Ausführungen von Andy_MCT zutreffend, soweit sie Dein Wandelungsrecht (Kaufpreis zurück gegen defekte Maus zurück
- Zug um Zug) betreffen. Da Du per online bestellt hast, hast Du sogar
4 Monate ab Kaufdatum ein "Widerrufsrecht"; d.h., Du kannst die defekte Maus ohne Angabe von Gründen (!) zurückgeben. So ist es in § 2 des Fernabsatzgesetzes gesetzlich geregelt. Dies kann auch durch die sog. AGBen nicht abbedungen werden ! Sollte der Kauf-
vertrag bereits bis kurz vor Ablauf des 6-Monats-Zeitraums liegen
(vgl. § 477 BGB), dann fehlerhafte Maus dem Verkäufer schriftlich an-
zeigen, Wandelung des Kaufvertrages erklären und Kaufpreis verlangen.

Schade nur, daß Jura in Deutsch gehalten ist; da reden manchmal Leute
mit, die Jura weder studiert, noch praktiziert haben: So soll es Leute
geben, die Dir in solchen Fällen empfehlen, Dich an Logitech zu wen-
den ? Warum ? Zeit- und Geldverschwendung und immer noch keine neue,
fehlerfreie Maus ? Warum auch; mit Logitech hast Du k e i n e n
Vertrag ! (In der BRD gilt nun mal das Prioritätsprinzip des Vertrags-
verhältnisses !) Aber das weiß nun mal nicht jeder PC-Händler !
Deshalb gebe ich auch nur juristische und keine EDV-Tips ! (=Schuster,
bleib' bei Deinen Leisten !)
Viel Glück bei der Rückgabe wünscht
Liebling Kreuzberg