Hallo, keule1;
grundsätzlich sind die Ausführungen von Andy_MCT zutreffend, soweit sie Dein Wandelungsrecht (Kaufpreis zurück gegen defekte Maus zurück
- Zug um Zug) betreffen. Da Du per online bestellt hast, hast Du sogar
4 Monate ab Kaufdatum ein "Widerrufsrecht"; d.h., Du kannst die defekte Maus ohne Angabe von Gründen (!) zurückgeben. So ist es in § 2 des Fernabsatzgesetzes gesetzlich geregelt. Dies kann auch durch die sog. AGBen nicht abbedungen werden ! Sollte der Kauf-
vertrag bereits bis kurz vor Ablauf des 6-Monats-Zeitraums liegen
(vgl. § 477 BGB), dann fehlerhafte Maus dem Verkäufer schriftlich an-
zeigen, Wandelung des Kaufvertrages erklären und Kaufpreis verlangen.
Schade nur, daß Jura in Deutsch gehalten ist; da reden manchmal Leute
mit, die Jura weder studiert, noch praktiziert haben: So soll es Leute
geben, die Dir in solchen Fällen empfehlen, Dich an Logitech zu wen-
den ? Warum ? Zeit- und Geldverschwendung und immer noch keine neue,
fehlerfreie Maus ? Warum auch; mit Logitech hast Du k e i n e n
Vertrag ! (In der BRD gilt nun mal das Prioritätsprinzip des Vertrags-
verhältnisses !) Aber das weiß nun mal nicht jeder PC-Händler !
Deshalb gebe ich auch nur juristische und keine EDV-Tips ! (=Schuster,
bleib' bei Deinen Leisten !)
Viel Glück bei der Rückgabe wünscht
Liebling Kreuzberg