Sehr geehrter User mit der Nr.: 212.177.113.207,
es freut mich und ist mir Ansporn, daß mein Beitrag Ihnen/bzw. Dir
(hoffentlich konkret) weitergeholfen hat.
Genau dies ist und war meine volle Absicht. Merke: In Deutschland muß
man sich rechtfertigen, wenn man jemand altruistisch zu seinem Recht
verhelfen will, weil er sein sauer verdientes Geld auf die Ladentheke
legt und dafür gelegentlich fehlerbehaftete Ware erhält. Eine inter-
essante Erfahrung !
Erstaunlich nur, daß der eine oder andere Verkäufer mit den sehr ge-
pflegten verbalen Umgangsformen dann im Gegenzug sich wie eine Versicherung im Schadenfall verhält: Die wollen dann auch wissen,
welcher Professor mit welchem Namen an welcher Uni wann was zu wem
gesagt hat und wie die Statistik zustande gekommen ist (die Liste der
Ablenkungsmanöver ließe sich beliebig weiter fortsetzen ...)
Vielleicht sind meine Tips teilweise doch etwas zu realitätsfern. Aber
ich habe nun einmal die Zeit, auch Möglichkeiten darzustellen, die der
streß- und termingeplagte Anwalt nicht durchführen kann, weil er nun
einmal unter demselben Druck wie ein Fachhändler steht, Geld verdienen
zu müssen. Der eine oder andere Vorschlag von mir mag realitätsfern
sein, ist aber juristisch korrekt ! Wenn ich mich vor dem Gehsteig
eines Computerladens stelle und dort öffentlich eine nachweislich be-
stehende rechtswidrige Verkaufspraxis anprangere, dann mag das zwar
unkonventionell sein, aber ich selbst werde das jetzt wieder prakti-
zieren. (Übrigens: Diese Methode ist vom BGH "abgesegnet" worden im
Fall des Käufers, der seinerzeit einen Matra Simca Bagheera in Berlin
gekauft hatte, der Wagen über 60 (!) Mängel aufwies und nach dreimali-
ger Reparatur vom Verkäufer nicht zurückgenommen wurde. Der Kunde hatte den Sachverhalt in Form einer "chinesischen Wandzeitung" werbe-
wirksam auf dem Trottoir vor dem Laden wahrheitsgemäß zum Besten ge-
geben und dann hat doch der Verkäufer das Dümmste getan, was er machen
konnte: Er hat gegen den Kunden auf Unterlassung dieser Aktion geklagt
- wahrscheinlich, weil merkwürdigerweise immer weniger Kunden kamen -
und zu Recht beim BGH verloren. Der Fall ist in der "Neuen Juris-
tischen Wochenschrift" damals abgedruckt worden.
Schade, daß wir hier in Deutschland keinen Verbraucheranwalt wie sei-
nerzeit in USA den bekannten Rechtsanwalt Ralph Nader haben und daß
unser "Verbraucherschutzrecht" so spärlich und dünn ausgestaltet ist.
Aber die von uns überbezahlten Berliner Abgeordneten haben jetzt
wieder einmal aus Brüssel eine schallende juristische Ohrfeige erhal-
ten:
Ab Januar 2002 soll aufgrund einer EU-Richtlinie die gesetzliche
Gewährleistungsfrist von läppischen 6 Monaten nunmehr auf 2 Jahre
(in Worten: zwei Jahre !) heraufgesetzt werden. Zum Vergleich: In
Norwegen beträgt diese Frist "nur" 10 (!) Jahre.
Dann werden sich die armen geplagten Fachhändler noch länger mit den
querulatorisch veranlagten Kunden und deren Anwälten herumplagen müssen. Also: Wichtige (PC-) Kaufentscheidungen möglichst erst in 8
Monaten realisieren ! Interessant, daß der Wettbewerb auch einmal auf
Seiten der Anbieter eine andere Dimension erhält.
Viele Grüße
Liebling Kreuzberg