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an den Rechtsverdreher, Kritik ohne Ende von mir!

Indronil Ghosh / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

schau Dir mal die Web Sietes Deiner Kollegen an!
http://aktuell.bonnanwalt.net/fernag/#abmahnung

oder
http://www.fernabsatzgesetz.de

soviel zu deinen jurstistisch einwandfreein Tips. Das Gesetz schreibt
keinem Punkt was von 2 Monate Rückgabe!
Auf eine weitere aufzählung zu Themen wie e-Mail und co. Verzichte ich.
Deine seriösität hast Du mit Deinem lächerlichen Posting zu deinem ALDI PC, verloren, spätestens mit dem Posting zu dem Epson Drucker.

Auch nutzesehr häufig einen Rechtsanwalt, wenn ich juristische Fragen habe, oder um Mahnverfahren einzuleiten, oder oder
Nur ist mein Anwalt auch fit in der aktuellen PC Welt, was ich bei Dir schmerzlich vermisse.
"Normales" Recht kannst Du nicht sofort auf EDV übertragen, denn dazu ist es ein zu komplexes Thema.
Deine Art sofort den Leher zu spielen, wenn Du nicht weiter kommt mit deinen Jura Tips, ist übrigens zum kotzen.

Indronil Ghosh

Mag sein das ich wieder 20 Minus Punkte gesammt habe, aber das ist mir scheißegal

(Anonym) Indronil Ghosh „an den Rechtsverdreher, Kritik ohne Ende von mir!“
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Sehr geehrter Herr Collega Reinbold;

recht herlichen Dank für Ihre ausführlichen Zeilen in Sachen eMail.
Natürlich erwartet der eine oder andere User, daß man solche Zeilen in
Null komma Nichts mal gerade so "aus dem Ärmel schüttelt ..."

Hierbei darf ich wetten, daß ich - falls ich Ihre Darstellung mit der-selben Akribie und Ausführlichkeit vorgenommen hätte, sich wieder da-
rüber beschwert hätte, daß dies ganze "juristische Kauderwelsch" nicht
verstanden werden würde, zu umständlich, zu praxisfern oder zu sonst-
was sei ... (der Möglichkeiten gibt es ja viele ...)

Es ist aber auch schwer, gewissen Usern darzulegen, daß Jura keine
Mathematik ist, sondern auch mit Bewertungs-/Beweisproblemen zu tun hat. Sicher werden Sie mit mir konform gehen können, wenn i m
N o r m a l f a l l (und das dürfte ja wohl mehr als in 95 % aller
Fälle der Fall sein !) eine eMail k e i n e Rechtsprobleme auf-
wirft. Bei meinen im elektronischen Versandhandel getätigten Bestel-
lungen ist es jedenfalls bisher noch nie zu einem Problem gekommen.

Meiner Erinnerung nach hatte die Person, die die Frage nach der Bedeu-tung einer eMail vor Gericht stellte, nun mal halt abstrakt gestellt.
Wie wir alle wissen, kann nicht nur ein Arzt aufgrund einer eingangs
erstellten Diagnose zum (hoffentlich korrekten) Ergebnis gelangen;
nein, auch ein Rechtsanwalt muß vor seiner Einschätzung den gesamten
Sachverhalt kennen. Hier nachzufragen, wie denn der Sachverhalt in
conreto aussieht, hätte wohl eine unzulässige Rechtsberatung bedeutet. Ganz zu schweigen von der weiteren Frage, ob der betreffende
User überhaupt bereit gewesen wäre, den kompletten Sachverhalt auf
diesem Board mitzuteilen. Von den ggfls. vorhandenen Urkunden, Zeugen-
aussagen und den weiteren Beweismitteln will ich erst gar nicht reden.

Wie die bisherige prozessuale Situation aussah, wurde leider auch nicht mitgeteilt. Daraus ist dem User auch kein Vorwurf zu machen.
Vielleicht hat der User in Gegenwart eines Zeugen beim "quasi-Vertragspartner" angerufen, vielleicht ist er Kaufmann im Sinne des HGB und es gelten die Grundsätze des "Schweigens auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben" etc. ...

Mein Fehler war, daß ich insoweit nicht "nachgehakt" habe. Wie dann die Korrespondenz sich, falls überhaupt entwickelt hätte, wérden wir
wohl nie mehr erfahren.

Ich bin mir aber sicher, daß Dritte, wie bereits geschehen, mich unter
Benutzung rechtswidriger Wortwahl von diesem Board fernhalten wollen.
Aber wir leben ja Gott sei Dank nicht in einer Diktatur ! Außerdem
hoffe ich, daß ich die auch hier geltenden (Benutzungs-) Regeln nicht verletzt habe. Zumindest hat mich Herr Nickles bislang noch nicht
"gesperrt". Auch die opinio communis gilt hier nicht.

Bereits früher hatte ich schon einmal mitgeteilt, daß mir bei einigen
technischen Problemen hier konkret und erfolgreich weitergeholfen worden ist. Aus altruistischen Gründen wollte ich hier einiges wieder
"zurückschwingen" lassen. Wenn das falsch verstanden worden ist, bitte ich höflich um Nachsicht.

Vielleicht kann ja ein mit sehr markigen Worten an der Strafbarkeits-
grenze agierender "Fachhändler" oder der eine oder andere, den es an-
geht, fürderhin Antworten auf juristische Fragestellungen geben. Wenn man deren Tips bislang verfolgt hat, dann enthielten diese die markanten Worte: "hätte, könnte, u.U., vielleicht, etc. ...)

Ich muß hier keine juristischen Tips geben. Die kann man sich auch zB
gegen Vorlage einer Rechtsschutzversicherungsdeckungszusage oder gegen
klingende Münze woanders holen.

Dankbar bin ich für Ihr statement, daß Sie mir attestieren, daß meine
tips juristisch inhaltlich korrekt sind.

Besonders hat mich gefreut, daß ein Beitrag von mir dem anonymen User
mit der Nr.: 212.177.113.207 inhaltlich geholfen hat. Nichts anderes
war meine Absicht.

Aber vielleicht gilt in unserer Welt - auch auf diesem Brett - überall
der Grundsatz: "Was nichts kostet, das taugt auch nichts".
Merkwürdig aber, daß auch bei Fachhändlern eingekaufte Ware nicht der
Umkehrschluß gilt: "Was etwas kostet, das taugt auch was."
Aber dafür haben wir ja bekanntermaßen das Nickles-Brett.

P.S.: Das Wort "Rechtsverdreher" ist eine Beleidigung i.S. von § 185
StGB.(Herr Collega Reinbold kann das sicher bestätigen) Ich könnte jetzt also Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen ! Ob dieser "Herr Fachhändler" auch so mit seinen Kunden um-
geht ? Nobody is perfect. Aber das läßt ja doch tiefere Rückschlüsse auf die Firmenphilosophie zu !

Mit collegialen Grüßen
Liebling Kreuzberg

hehehehe!!!!!! (Anonym)