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Was habt ihr eigentlich alle gegen...

Peter Lustig (Anonym: 62.54.21.121) / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

... Liebling Kreuzberg?

Er ist immer höflich und opfert viel Zeit um zu helfen. Er sieht das Ganze eben von der rein juristischen Seite, deshalb kann man es ihm auch nicht übel nehmen, wenn er manchmal realitätsfremde Tipps gibt.
Ich finde er bereichtert das "Contra Nepp Brett". Man kann aus seinen Postings viele nützliche Informationen ziehen und sollte eher dankbar sein, als über ihn zu schimpfen!

Viele Grüße
Peter Lustig

(Anonym) Peter Lustig (Anonym: 62.54.21.121) „Was habt ihr eigentlich alle gegen...“
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Hallo, KrommX (und alle anderen, die es angeht):
Es freut mich, daß zumindest in Deinem Fall meine Tips Dir etwas "ge-
bracht" haben. Wenn ich mich erst jetzt wieder melde, dann liegt das
a) an meinem Krankenhausaufenthalt, b) dem Umstand, daß "Pink Panther"
der lästigen, aber userfreundlichen Callino-Konkurrenz (meinem bis-
herigen Provider) die Verbindung abgedreht hat, c) ich Probleme mit meiner eMail-Adresse deswegen habe,
d) mir jetzt einen neuen Vertragspartner suchen darf (nur, weil ein gewisser "Herr Sommer, der aus einem Land stammt, das so ähnlich ist wie Holland" in Deutschland dafür sorgt, daß wir hier weiterhin nachweislich die h ö c h s t e n Telefonkosten der
W e l t (!) haben. Anscheinend genügen überbewertete Angaben in der
Bilanzaufstellung bei diversen Grundstücken noch nicht ! (Servicewüste Deutschland !)
Deshalb habe ich bei der Schaltung meines Telefonanschlusses durch die
gefährliche "Pink-Panther"-Firma es dankend abgelehnt, diesen Monopolladen auch noch durch meine Wahl als Server und Bestellung eines Turbo-Net-Anschlusses weiterhin finaziell zu unterstützen. Die
freundliche Dame am anderen Ende der Leitung wußte inhaltlich darauf
nichts zu erwidern. Kein Wunder bei den Preisen.

Zur Sache:
Für alle, die kein großes Latinum haben: "Contra Nepp" bedeutet
inhaltlich so viel wie: "Gegen das Über-den-Tisch-gezogen-werden"

Dazu kann mich vielfältig verhalten; zB wettern, was das Zeug hält,
juristische Fachkommentare zum Besten geben, ohne Jura studiert zu
haben (hätte, könnte, wäre, sollte ...; gleich, ob man Händler ist
oder nicht), juristische Fachkommentare zum besten geben und Jura
studiert zu haben etc....

Ein gewisser Nimlot meint, meine Beiträge seien inhaltlich falsch.
Er zitiert jedoch keine Quelle, wie es selbstverständliches wissen-
schaftliches Arbeiten verlangt, sondern gibt im wesentlich Allgemein-
plätze mit beleidigendem Inhalt wider.
Nur am Rande: Eine eMail hat rechtliche Bedeutung, ansonsten gäbe es
zB kein Fernabsatzgesetz.
Juristisches Kurzrepetitorium: "Fernkommunikationsmittel sind Kommuni-
kationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluß eines Vertrags
zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige
körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,

E - M a i l s

sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste." (= wörtliches Zitat und
Legaldefinition in § 1 Absatz 2 des Fernabsatzgesetzes)


Mein Verständnis ist, denjenigen, die auf dem Contra Nepp-Brett posten
juristische Tips zu geben, die in der Sache zum Erfolg führen.
Vielleicht sind einige Herrschaften nur deshalb unzufrieden, weil ich
Ihnen nicht auch noch die Schriftsätze für die Klagebegründungen oder
die Repliken anfertige.
Es mag arrogant klingen, aber ich muß hier keine juristischen Tips
geben, die zB im Falle von KrommX zum Erfolg geführt haben. Nichts
anderes ist mein Ziel: Dem gebeutelten Endverbraucher wenigstens den
Weg zu zeigen, den er gehen muß, um zu seinem Recht zu kommen.

Hier auf diesem Brett beschwert sich jemand, daß ich Beiträge liefere,
in denen es zB eigentlich immer nur um Kaupreisminderung, Rücktritt,
Zahlungsklage u.ä. geht. Der/die betreffende User hat anscheinend bis-
lang mit seinem PC incl. Zubehör immer nur die guten Verkäufer er-
wischt (womit ich nicht den teuren und serviceschwachen Pro-Markt meine).

Es gibt ein Buch von Herrn Nickles (PC-Tuning-Report 2001). Dort steht
auf Seite 20: "Schluß mit Beschiß ! Die beste Waffe gegen Nepp ist
Know-how."

Dem kann ich nur beipflichten. Jedoch gibt es neben den guten Tips aus
den Nickles-Büchern auch noch Tips im juristischen Bereich, weil wir
uns hier alle zB im Kaufrecht, im Werkvertragsrecht, im Fernabsatz-
recht ... usw. befinden.

Was soll man machen, wenn einem der "Fachhändler" sagt: "Sie müssen
abwarten, bis die Festplatte in Taiwan geprüft und zurückgeschickt
wurde."

Ich kann mir schon denken, wenn sich der eine oder andere Fachhändler
empfindlich auf die Füße getreten fühlt, wenn ein Kunde/User erfährt,
daß er sich mit juristischem Sperrmüll nicht abplagen muß, sondern
konkret erfährt, daß er zB ein Wandelungsrecht (= Ware zurück gegen
Geld zurück) hat, vom Verkäufer dies oder jenes verlangen kann
(Gott sei Dank gibt es das BGB - und nicht nur das !)

Wahrscheinlich haben wir hier in Deutschland auch deshalb eine Service
-Wüste, weil viel zu wenig Verbraucher ihre Recht geltend machen.
Mein Ansinnen ist es, daß der Verbraucher für 100 % des von ihm ge-
zahlten Kaufpreises auch 100 % Gegenleistung vom Verkäufer erhält.
So mancher Fachhändler meint, daß das Rüberschieben des PC's über den
Verkaufstresen alles ist, was er machen muß, um an das sauer verdiente
Geld seines Kunden zu kommen.

Das Recht ist dazu da, um angewendet zu werden. Man muß es aber nicht
anwenden, man kann auch hier auf diesem Brett rummaulen und zB über die vertrackte Juristerei herziehen, ohne zu wissen, daß das Recht den
Verbraucher eigentlich stark schützt. Aber wenn man keine Lust hat,
muß man den Schutzschild und das Schwert am Boden ja nicht aufheben,
sondern einfach sagen: "Es gibt manche Juristen, die geben lebens-
fremde Tips." Soweit, sogut: Hier herrscht Inkonsequenz: Warum diese
Herrschaften dann ihrerseits keine (besseren) Tips, vor allem aber
juristisch einwandfreie, abliefern, weiß ich nicht. Ist wahrscheinlich
chic, cool oder sonstewas ...

Abschließende Frage meinerseits: Was ist der Unterschied zwischen
einem Händler und einem Fachhändler ? (Bitte nicht drängeln bei den
Antwort-Postings)

P.S. Nach einer EU-Richtlinie wird voraussichtlich ab dem 01.01.
2002 die Gewährleistungsfrist (das ist die Frist, wenn man eine neue
Sache beim Fachhändler gekauft hat und als Endverbraucher wegen eines
Mangels was zu meckern hat) auf 2 (!) Jahre ausgedehnt.
Zum Vergleich: In Norwegen beträgt diese Frist gerade mal läppische
10 Jahre (!). Schlechte Zeiten für Fachhändler. Daß diese Leute bei
einer zurückgegebenen Kaufsache ihrerseits die Sache an ihren taiwa-
nesischen Großhändler ganz einfach zurückgeben können und ebenso ein-
fach von dort ihren Kaufpreis nebst Aufwendungen erstattet erhalten,
ist anscheinend im Bewußtsein des hiesigen Verbrauchers noch nicht so
ganz gefestigt.

Das war mein "Wort zum Sonntag"
Gruß Liebling Kreuzberg