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ALDI/Medion: Gewerbsmäßiger Betrug wg. uraltem Board in 667

Liebling Kreuzberg (Anonym) / 56 Antworten / Flachansicht Nickles

To whom it concerns:
Im März 2000 habe ich mir bei Aldi dessen PC (Pentium III, 667 MHz) gekauft. Da ich meinen PC alltagsgebrauchstauglich machen wollte, habe ich mir das Nickles-Buch: "PC-Speed Report 2001" zugelegt. Auf
Seite 80 (im Kapitel "Leistungsmaximierung") heißt es u.a.:

"1. Gelbes Ausrufezeichen bei "Powermanagement". Dieser
Effekt ist typisch für "alte PCs" v o r 1998 (Hervor-
hebung durch den Unterzeichner) - im PC ist ein "altes"
Mainboard verbaut, dessen Chipsatz und BIOS nicht soviel
Powermanagement-Funktionalität hergeben, wie Windows es
gern hätte."

Nach Adam Riese hätte ich dann im März/April 2000 einen PC gekauft,
der bereits damals ein Mainboard besaß, welches seinerseits schon
im Erwerbszeitpunkt ä l t e r als 3 1/4 Jahre (in Worten:
drei und ein Viertel Jahre !) war.

Wenn man einen Neuwagen ab Werk kauft, darf man auch zu Recht davon
ausgehen, daß darin kein 3 1/4 Jahre alter Motor enthalten ist.

Bei geöffnetem Seitenteil des PC\'s prangen einem dann dafür Aufkleber
mit der Aufschrift: "Made in China" entgegen.

Ich werde mich an Aldi wenden und der Sache nachgehen.

fachhändler (Anonym) (Anonym) „Ich empfehle Herrn Fachhändler die Lektüre des 185 StGB. Im übrigen weiß...“
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wieso § 185? du meinst die bezeichnung rechtsbrecher, und möchtest daß ich dich verklage?
da käme dann wohl eher § 186 in frage, wie auch schon von seiten der firma aldi.
selbstverständlich habe ich einen gewerbeschein, hast du denn auch das recht als anwalt tätig zu sein? wenn ja, wäre es schon erschreckend, was für leute heutzutage so alles anwalt sind...

du hast leider recht (Anonym)