To whom it concerns:
Im März 2000 habe ich mir bei Aldi dessen PC (Pentium III, 667 MHz) gekauft. Da ich meinen PC alltagsgebrauchstauglich machen wollte, habe ich mir das Nickles-Buch: "PC-Speed Report 2001" zugelegt. Auf
Seite 80 (im Kapitel "Leistungsmaximierung") heißt es u.a.:
"1. Gelbes Ausrufezeichen bei "Powermanagement". Dieser
Effekt ist typisch für "alte PCs" v o r 1998 (Hervor-
hebung durch den Unterzeichner) - im PC ist ein "altes"
Mainboard verbaut, dessen Chipsatz und BIOS nicht soviel
Powermanagement-Funktionalität hergeben, wie Windows es
gern hätte."
Nach Adam Riese hätte ich dann im März/April 2000 einen PC gekauft,
der bereits damals ein Mainboard besaß, welches seinerseits schon
im Erwerbszeitpunkt ä l t e r als 3 1/4 Jahre (in Worten:
drei und ein Viertel Jahre !) war.
Wenn man einen Neuwagen ab Werk kauft, darf man auch zu Recht davon
ausgehen, daß darin kein 3 1/4 Jahre alter Motor enthalten ist.
Bei geöffnetem Seitenteil des PC\'s prangen einem dann dafür Aufkleber
mit der Aufschrift: "Made in China" entgegen.
Ich werde mich an Aldi wenden und der Sache nachgehen.
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Ergänzend zu meinem Artikel: Die Überschrift meines Beitrags ist als Frage ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Vielen Dank für Deine Zeilen, Deine Infos und den Tip. Also ich denke, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hallo, Partysan erst einmal vielen Dank für deine aufklärenden Zeilen. ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hallo, Tacoma vielen Dank für Deine Hintergrundinfo wann welcher Chip wo ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Danke für den Hinweis ich werde mich in einer Fachbibliothek schlau machen. Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hallo, Chop Suey erst einmal Danke für Deine Zeilen. Ich habe mir beim ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Aha, dann ist Dir also ein Jurist lieber, der aus der Hüfte schießt , ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hallo, Stefan klar, ne Jura-Bibliothek ist toll. Sie hat nämlich etwas mit ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Ich empfehle Herrn Fachhändler die Lektüre des § 185 StGB.
Im übrigen weiß jeder Fachhändler - außer Ihnen - daß ein Jurist kein
Gewerbe betreibt. Ich hoffe, Sie haben wenigstens einen Gewerbeschein.
Falls nicht, empfehle ich Ihnen, § 35 Gewerbeordnung nachzulesen.
Im übrigen beende ich jegliche Korrespondenz mit einem Rechtsbrecher.
Danke für Deinen Hinweis als kleiner User hatte ich den Eindruck, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)