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Sonnet kündigt Power-Usern!

Anonym / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

wie momentan zu erfahren ist, kündigt Sonnet Power-Usern wegen Mehrfacheinwahl und dies selbst dann, wenn User sich über analog verbinden, wo eine Kanalbündelung technisch unmöglich ist.

Dies erweckt den Eindruck, das Sonnet alle Nutzer ausschließen möchte, die ihre Flatrate über mehrere Stunden pro Tag nutzen.
Dies ist für Sonnet ein Verlustgeschäft. Anscheinend will Sonnet durch die Kündigungswelle ihr Betriebsergebnis verbessern, natürlich wieder auf Kosten ihrer Vertragspartner.

mfg
Uwe

FreddyK. Anonym „Sonnet kündigt Power-Usern!“
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Hallo!
Meine Wenigkeit bekam trotz eigener Kündigung (am 11.08.2000)
am 16.08.200 folgenden Brief:
Ich werde daraus ziiterien und diese Passagen mit"-"kennzeichnen.

Absender:
Versatel Internet Group GmbH
Unterste-Wilms-Str 11-13
4143 Dortmund
Tel. 0180 5 331044

Ich bekam (trotz einer Kündigung meinerseits vom 11.08.2000)
folgenden Brief (empfangen am 16.08.2000):

Ich zitiere:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider mussten wir feststellen, dass Sie die von uns angebotene
Dienstleistung "Sonne" in einer Form genutzt haben, die unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht.

Bei der Beobachtung des allgemeinen Nutzungsverhaltens ist uns die
gleichzeitige zwei- oder mehrfache Nutzung Ihres Accounts aufgefallen.
Hierbei kann es sich sowohl um eine unerlaubte Kanalbündelung als
auch um die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen handeln.

Eine solche mehrfache Nutzung eines einzelnen Accounts ist durch
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Daher kündigen wir das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis
fristlos und stellen unsere Leistungen mit sofortiger Wirkung ein.

Sollten Sie einen berechtigen Einwand gegen die ausgesprochene
Kündigung und die dazu angeführten Gründe haben, wenden Sie
sich bitte per E-Mail an kuedigung@sonnet.de.

Mit freundlichen Grüßen
Versatel Internet Group GmbH
(Unterschrift)

Dr. Ralf Lauterbach
Geschäftsführer"

Hierzu stelle ich folgendes fest:

Ich habe weder Kanalbündelung in Anspruch genommen (das geht bei
mir rein technisch nicht, da ich einen analogen Anschluß habe),
noch habe ich meine Zugangsdaten irgend jemanden anderen
anderen zugänglich gemacht. Daher stelle ich fest, daß
diese Form der Kündigung rein rechtlich unwirksam ist.
Da ich aber am 11.08.2000 auf dem geforderten Weg meine
Kündigung selbst eingereicht hatte, ergibt sich für mich
de facto der selbe Stand der Dinge.

Sollte aber irgendjemand meine Hilfe benötigen (meine
Aussage), so bin ich gerne bereit, gegen sonnet.de auszusagen.

Gruß FreddyK.