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AGB der Computer Profis

(Anonym) / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

High, Leute,
beim Durchblättern der neuesten C`T fiel mir die Anzeigenwerbung des Versenders Computer-Profis ins Auge.
In dieser Anzeige werden auch die AGB veröffentlicht.
Und diese AGB sind, vorsichtig gesagt, nicht zum kauf verlockend.
In einem der Punkte heißt es beispielsweise, daß eine Reklamationsrücksendung immer im Original-Karton erfolgen muß,6.5 oder so.
Im nächsten Punkt 6.6 heißt es das beispielsweise der Originalkarton aufbewahrt werden muß, falls Transportschäden reklamiert werden.
Ja was denn nun?
Denn Rest der AGB finde ich persönlich so formuliert, daß es ziemlich schwierig sein dürfte, schnell und unbürokratisch eine Lösung für die Probleme des Kunden zu finden.
Seht ihr das auch so?

MfG,
Frank

Erik AnnO (Anonym) „leider nur fast fertig! denn sonst wüßtest du, daß diese klausel unwirksam...“
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klar weiß ich, daß nicht alles in den agbs drinnstehen darf, weder bei uns in österreich noch in der BRD. Da ich wenig über die rechtslage bez. agbs in der brd weiß, habe ich mich auch allgemein gehalten und keine rechtsauskunft erteilen wollen! tatsache ist aber, daß zB in österreich nur gröblich benachteilende klauseln unwirksam, "einfach" benachteilende aber wirksam sind. und die gelten dann auch, wenn sie einem nicht gefallen, da man sich mit ihnen einverstanden erklärt hat. verbraucherzentrale aber ein guter tip, die können solchen kerlen dampf machen.