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AGB der Computer Profis

(Anonym) / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

High, Leute,
beim Durchblättern der neuesten C`T fiel mir die Anzeigenwerbung des Versenders Computer-Profis ins Auge.
In dieser Anzeige werden auch die AGB veröffentlicht.
Und diese AGB sind, vorsichtig gesagt, nicht zum kauf verlockend.
In einem der Punkte heißt es beispielsweise, daß eine Reklamationsrücksendung immer im Original-Karton erfolgen muß,6.5 oder so.
Im nächsten Punkt 6.6 heißt es das beispielsweise der Originalkarton aufbewahrt werden muß, falls Transportschäden reklamiert werden.
Ja was denn nun?
Denn Rest der AGB finde ich persönlich so formuliert, daß es ziemlich schwierig sein dürfte, schnell und unbürokratisch eine Lösung für die Probleme des Kunden zu finden.
Seht ihr das auch so?

MfG,
Frank

Nobby (Anonym) (Anonym) „AGB der Computer Profis“
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Ich (selbst Jurist) habe Computer-Profis vor dem AG Darmstadt mit Erfolg auf Wandlung verklagt :-)))
Es ist wirklich der letzte Laden. Das Wort Kulanz ist dort völlig unbekannt. Der zuständige Richter liess in Zwischentönen erkennen, dass er von dieser Firma rein gar nichts hält.
MIt Gerichts- und Sachverständigenkosten wurde es für CP richtig schön teuer :-)) (Und das wegen eines Mainboard für 350 DM). Nach Eingang des Gutachtens haben sie dann aufgegeben (wäre eh´ nicht berufungsfähig gewesen).

Gruss
Nobby