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0190 - doch keine Lizenz zum Gelddrucken?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Seit März 2000 besteht eine Anweisung der Regulierungsbehörde an die Telefonnetzbetreiber, Verbindungen zu den berüchtigten 0190er-Nummern nach spätestens einer Stunde zu trennen, um unbeabsichtigte Telefon-Marathone zu solchen Nummern vorzubeugen. Jetzt wurde diese Regelung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm eindrucksvoll bestätigt:

http://www.tecchannel.de/news/20021213/thema20021213-9457.html

Statt 6560 € nur noch 111 - das hört sich doch schon viel freundlicher an. Für mich ein Beispiel für ein verbraucher-freundliches Urteil im Kampf CONTRA NEPP.

CU
Olaf

Was soll der Mist... Anne Radtke
Was soll der Mist... Olaf19
Olaf19 gelöscht_84526 „Hallo Olaf ! Diesen Satz von dir: daß es die eigene Schusseligkeit des...“
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Hallo Heinz,

Du hast vollkommen recht. Selbstverständlich ist das kein Fall von Schusseligkeit.
Ich dachte mehr an den Fall, daß der Anschlußinhaber höchst selbst diesen Fauxpas begeht.
Also z.B. wenn es mir in meinem Junggesellenhaushalt passieren würde, wo niemand anders Zugriff auf mein Telefon hat.
Und selbst dann finde ich es menschlich, daß so etwas mal passiert. Deshalb gefällt mir dieses Urteil: Daß ein Gericht die Meinung vertritt, daß es nicht in Ordnung geht, aus einem kleinen Schnitzer großes Kapital zu schlagen.

CU
Olaf