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0190 - doch keine Lizenz zum Gelddrucken?

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen.

Seit März 2000 besteht eine Anweisung der Regulierungsbehörde an die Telefonnetzbetreiber, Verbindungen zu den berüchtigten 0190er-Nummern nach spätestens einer Stunde zu trennen, um unbeabsichtigte Telefon-Marathone zu solchen Nummern vorzubeugen. Jetzt wurde diese Regelung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm eindrucksvoll bestätigt:

http://www.tecchannel.de/news/20021213/thema20021213-9457.html

Statt 6560 € nur noch 111 - das hört sich doch schon viel freundlicher an. Für mich ein Beispiel für ein verbraucher-freundliches Urteil im Kampf CONTRA NEPP.

CU
Olaf

Was soll der Mist... Anne Radtke
Was soll der Mist... Olaf19
Hünchen Olaf19 „0190 - doch keine Lizenz zum Gelddrucken?“
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sorry, euch da enttäuschen zu müssen. ein olg urteil hat keine richtungswirkung auf andere urteile. das olg in x kann anders urteilen als ein olg in y. für sowas braucht der verbraucher ein bgh urteil, das dauert aber jahre. und das urteil bezog sich auf eine ungenutzte verbindung, nicht auf dialer. wie ist es mit einem dialer, der irrtümlicherweise als flat benutzt wird, also datenverkehr stattfindet? usw... usw... ab 1.1.2003 soll es sogar neue service-nummern geben, die mit 0900 anfangen und für die jeder preis genommen werden kann. ich glob telefonieren wird langsam zum horror... 3 mal verwählt = abgebrannt...