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Beleidigung / Bösartige Einträge im Gästebuch

DarkBoy / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hey Leute


Hab ne ganz wichtige Frage : Eine Bekannte von mir hat eine Private Homepage. Leider ließ sich eine Person im Gästebuch darüber aus daß sie sie gar nicht leiden kann und darunter war als HP angegeben http://tötetsabrina.de
Auf einer HP einer Bekannten wurde Sie früher schon einmal aufs übelste Beleidigt und fertiggemacht. Weiß jemand in wie weit man gegen solche Personen (auch wegen dem obigen tötetsabrina.de) rechtlich vorgehen kann ?? Ich denke mal Spaß ist sowas nicht mehr. Die IP Adresse wurde gespeichert.


Danke im vorraus !!

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Strafanzeige erstatten Olaf19
Olaf19 JoJo! „???DarkBoy, ist das ein Scherz oder wirklich Dein Ernst??? Zu der angeblichen HP...“
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Hallo JoJo!,

das mit dem "ö" ist mir zwar auch aufgefallen, aber wenn ich Dark Boy richtig verstanden habe, ist das gar nicht der Punkt. Eine URL-Angabe wie "http://www.tötet-olaf,den-üblen-spämmer.com" ist doch so oder so kriminell, egal, ob die dazugehörige Seite nun existiert oder nicht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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