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Beleidigung / Bösartige Einträge im Gästebuch

DarkBoy / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hey Leute


Hab ne ganz wichtige Frage : Eine Bekannte von mir hat eine Private Homepage. Leider ließ sich eine Person im Gästebuch darüber aus daß sie sie gar nicht leiden kann und darunter war als HP angegeben http://tötetsabrina.de
Auf einer HP einer Bekannten wurde Sie früher schon einmal aufs übelste Beleidigt und fertiggemacht. Weiß jemand in wie weit man gegen solche Personen (auch wegen dem obigen tötetsabrina.de) rechtlich vorgehen kann ?? Ich denke mal Spaß ist sowas nicht mehr. Die IP Adresse wurde gespeichert.


Danke im vorraus !!

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Strafanzeige erstatten Olaf19
Herman Munster Olaf19 „Strafanzeige erstatten“
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Zu Zwecken der Beweissicherung muß dieser Eintrag natürlich aufbewahrt werden. Ähnlich wie jeder Dialer-Mist auch. Wenn Du das löschst, wie willst Du denn beweisen, daß es den Eintrag jemals gegeben hat? Ich würde mal sagen, den ganzen Verzeichnispfad der Homepage-Dateien auf CD sichern und am besten die HP vom Netz nehmen, sonst ist der "Urheber" womöglich noch in der Lage, den Eintrag zu entfernen. Reichlich Zeugen dafür, daß der Eintrag existiert, sind auch von Nutzen.

Womöglich ein abgeblitzter Freund/in, ein/e Konkurrent/in, ein/e Ex...?

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Umlaute in Domain-Namen Olaf19