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endlich!

the_mic / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

endlich wird die musikindustrie wegen dem kopier... äh abspielschutz angeklagt. zwei usern ist der pc stehengeblieben, nachdem sie eine audio-cd einlegten. deshalb fordern sie nun schadenersatz in unbekannter höhe. mehr dazu hier

J-G-W Herman Munster „Soweit ich weiß, hat ja nun Philips als Lizenzgeber des Compact Disc -Zeichens...“
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Du hast Recht, es ist egal, was auf der CD steht, von wegen nicht im PC und so. Wenn dort das CD-Logo von den Käsköpfen prangt, dann muß es abspielbar sein. Bei nichteinhaltung dieser Garantie ist die CD schlicht und einfach defekt. Nach dem neuen Gewährleistungsrecht kann man die Ware zurückgeben und der Händler muß (innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf) beweisen, das die Ware i.O. war. Ein Spruch wie: CD´S nehmen wir nicht zurück ist schwachsinn. dann könnten die auch sagen, meckernde Kunden werden bei uns erschossen, das GG gilt hier im Laden nicht. Auch Schwachsinn. Da hilft nur eine gute Rechtschutzversicherung, wo wir beim Thema wären, wer will den eine, arbeite zufällig...
Übrigens wird die GEMA Gebühr auch auf die Abspielgeräte erhoben, da man damit Kopien erstellen kann. Wegen dieser hohen Gebühr sind übrigens Video-Camcorder mit Firewire-Eingang zumeist ungleich teurer als nur mit Ausgang. Die müßen GEMA-Gebühr als Recorder zahlen.
Aber wer interessiert sich schon für den User???