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endlich!

the_mic / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

endlich wird die musikindustrie wegen dem kopier... äh abspielschutz angeklagt. zwei usern ist der pc stehengeblieben, nachdem sie eine audio-cd einlegten. deshalb fordern sie nun schadenersatz in unbekannter höhe. mehr dazu hier

Herman Munster the_mic „endlich!“
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Soweit ich weiß, hat ja nun Philips als Lizenzgeber des "Compact Disc"-Zeichens definitiv vor, einigen Firmen, die solche nicht nur für Rechner, sondern auch für Auto- und HiFi-Spieler nicht abspielbare "CD´s" herhökern, die Nutzung des Zeichens zu verbieten. War und ist es doch geplant und gedacht als Garantzeichen dafür, daß diese Scheibe in einem 08/15-CD-Abspielgerät problemlos abspielbar IST. Diese Scheiben mit Verwendbarkeitsverhinderung sind derartig verwurstelt und entsprechen damit definitiv NICHT dem, was eine "CD" zu einer solchen macht. Also die Verwendung des CD-Zeichens verbieten. Absolut der richtige Weg!!!

Bei der Gelegenheit: wird eigentlich für solche verkrumpelten Scheiben eigentlich auch noch GEMA erhoben? Wenn ja, dürfte es ein strafrechtlich relevanter Betrugsfall sein: GEMA wird (zurecht) gelöhnt für das pauschale Recht, eine Kopie anzufertigen. Wenn man aber genau DAS nicht mehr kann, weil es einem absichtlich unmöglich gemacht wird... (Daß Computerkundigen durchaus Mittel und Wege offenstehen, dies dennoch zu tun, ist dabei nebensächlich: entscheidend ist der 08/15-Feld-Wild-Wald-und-Wiesen-Käufer einer solchen Scheibe; DER kann es nicht! Insbes., wenn der Audio-CD-Spieler solch eine Scheibe auch verschmäht.) Schon deswegen MUß!!! eine jede verkrumpelte CD billiger werden - nämlich um die GEMA-Gebühr.

Das Grundproblem liegt eben darin, daß die CD, so, wie sie geplant und ausgeführt wurde, für einen Kopierschutz keinen freien Placken hat. Ein nachträglich aufgepfropfter Schutz kann dann nur durch ein durch-den-Fleischwolf-drehen des CD-Inhaltes erfolgen. Resultate bekannt.

Einziges Gegenmittel: stehts drauf auf der Hülle, im Regal lassen (dies am besten lauthals kundtun, damit der Händler auch was davon hat), oder, subtiler, unmittelbar vor der Geldübergabe, also nach Eintippen des Betrages in die Kasse, die Sachlage "entdecken" und dann mit lautem Getöse vom Kauf zurücktreten - oder eine schriftliche Bestätigung verlangen, daß die Scheibe auf dem eigenen Spieler doch läuft. Je länger die Schlange, desto besser wirkt das.