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1 & 1 DSL Initiative hat mir 170? abgebucht. War beim Anwalt.

abtei / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

1&1 hat mir 170€ abgebucht, weil ich über die 5Gb gekommen bin. Das hab ich mir natürlich zurückgeholt, da ich einen Jahresvertrag für 19,90€ ohne Begrenzungen abgeschlossen habe. Nach der Tarifumstellung habe ich per Einschreiben widersprochen, genauso wie ich dieser Rechnung widersprochen habe. Beim Anwalt war ich auch schon, mal abwarten was jetzt passiert. Auf die Rückbuchung hat keins&keins schon reagiert, und mir mitgeteilt, dass sie mich zum 17.04.02 sperren werden, wenn ich das Geld nicht überweise. Schaun wir mal.....
Noch keine Antwort auf das Schreiben meines Anwaltes. Aber scheints&keins hat mittlerweile das Geld, welches ich rückgebucht habe, wieder von meinem Konto abgezogen, obwohl ich denen vor über 2 Wochen die Einzugsermächtigung gestrichen habe!! Hole mir mein Geld natürlich am Montag wieder zurück und werde meinen Anwalt über diese Machenschaften informieren!

Herman Munster Indronil Ghosh „1 1 hat geld von deinem konto abgebucht, obwohl du die einzugsermächtigung...“
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Das mit Wiederabbuchen trotz widerrufener Einzugsermächtigung: bist Du Dir SICHER, die ordnungsgemäß, vollständig und rechtzeitig abgegeben zu haben?? Wenn ja - ja und ja die Antwort ist, dann hat die Bank von 1&1 und vermutlich auch Deine erheblichen Mist gebaut. Das stinkt bestialisch nach Schadensersatz! Die einziehende und die bezogene Bank MUß eine widerrufene Ermächtigung beachten. Ich fürchte jedoch, die Beweislast ist auf Deiner Seite.

Und nun rate mal, warum ich nie-nie-nie-nie-nieeeeemals eine Einzugsermächtigung ausstelle... Wenn´s ohne nicht geht, laß ich die Finger davon. Und wenn mir noch so was tolles dabei durch die Lappen geht.

Da man sich bei nichts peinlicher irrt als bei den Dingen, bei denen man sich a-b-s-o-l-u-t sicher ist, prüfe erst mal, wie gesagt, doppel, drei- und vierfach, ob der Widerruf wirklichwirklich völlig OK ist. Und auch Deinen Vertrag mit denen. Es gilt, was da drin steht. Erst seit dem 1.1. ist auch eine Werbeanzeige, aufgrund der Du den Vertrag abschließt, automatisch Bestandteil des Vertrages. Bzw., weicht das Tatsächliche von der Werbeaussage nennenswert ab, und "Volumenbeschränkung ja oder nein" ist wohl eine solche, kann man gegen daraus entstehende negative Dinge vorgehen.


Und dann laß sie bluten!!! HAH!!!

Einzug 6 Wochen Kolti