Vermutlich doch, denn vor 42 Jahren hattest du definitiv kein Smartphone und zu deinen restlichen Auslassungen kann sich jeder selber seine Meinung bilden.
Das ist Richtig, nachdem ich in den Unterlagen nachgesehen habe, es war 1996 und sind nur über 30 Jahre, aber bei meinem 1. Geschäfts Handy, einem Siemens S6, mit externem Antennenanschluss und mit einem privatem und geschäftlichen PIN auf der SIM Karte und für den Geräteschutz ein 3. Passwort.
Mein Chef bezahlte einen hohen Grundbetrag und die Abrechnung erfolgte deshalb privat und geschäftlich im Sekundentakt, ab der ersten Sekunde, nach dem eine Verbindung hergestellt war.
Ich hatte also kein Smartphone, aber sehr sehr billige Monatsabrechnungen zu diese Zeit, mit dem Siemens S6, da ich durch den Kombinationsvertrag, nur die privaten monatlichen Gesprächskosten übernehmen musste.
Damit du überhaupt eine Ahnung hast, was früher möglich war.
Bevor du jetzt nachfragst, wann dies gewesen sein soll, dann Google einmal, ab wann das Siemens S6, in Deutschland verkauft wurde.
Soviel zu deiner Schlauheit, die kein Mensch braucht.
Es freut mich, dass Beate keinen Datenverlust hatte und ihr Problem dennoch gelöst wurde.