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Messerverbot

wanze2 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist ja nun verboten, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge mit sich zu führen, oder im Auto zu transportieren. Was ist aber nun, wenn ich  meine langen Kochmesser von 20 cm Klingenlänge zum schleifen bringen will? Für neu gekaufte Messer habe ich ja eine Quittung, aber wenn ich sie zum schleifen bringen will, kann ich das ja null beweisen. Es wäre ja möglich, daß ich damit ein Attentat vor habe. Ich habe nämlich keine Lust, auf den Gang zum Schleifer in eine Kontrolle zu geraten, und ein saftiges Bußgeld zu kassieren.

Weiß jemand,wie man das am besten handhaben kann?

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Noch eine Möglichkeit. Ventox
Alekom hatterchen1 „Neee, das steht nur unter Strafe... Ich warte nur noch darauf, dass der beschlagene Innenminister von NRW, Herbert Reul, ...“
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In der Kampfkunst wird gelehrt, wie man sich mit Alltagsgegenständen wehren kann.

Mit einem Kugelschreiber kann man ganz schöne Dinge anfangen. Tut ja weh wenn die Spitze auf einen definierten Punkt kommt... 

Aber das muss man pausenlos trainieren.

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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Aus dem Waffenrecht 2024: Ventox