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Messerverbot

wanze2 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist ja nun verboten, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge mit sich zu führen, oder im Auto zu transportieren. Was ist aber nun, wenn ich  meine langen Kochmesser von 20 cm Klingenlänge zum schleifen bringen will? Für neu gekaufte Messer habe ich ja eine Quittung, aber wenn ich sie zum schleifen bringen will, kann ich das ja null beweisen. Es wäre ja möglich, daß ich damit ein Attentat vor habe. Ich habe nämlich keine Lust, auf den Gang zum Schleifer in eine Kontrolle zu geraten, und ein saftiges Bußgeld zu kassieren.

Weiß jemand,wie man das am besten handhaben kann?

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Noch eine Möglichkeit. Ventox
schoppes cetdsl „Interessant, wie sieht es den bei den Inventar von Wohnanhängern aus?. Da hat man ja eine fast vollständige Küche, mit ...“
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wie sieht es den bei den Inventar von Wohnanhängern aus?

"Mit dieser Entscheidung positioniert sich der Bundesgerichtshof zu der Frage, ob auch Wohnmobile und Wohnwagen als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist.

 Der erste Strafsenat bejaht dies und führt konkret dazu aus:

 "Ausgehend vom Schutzzweck der Norm können auch Wohnmobile und Wohnwagen Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein."

Also ... kein Problem!

Quelle:
https://www.benjamin-lanz.de/2017/02/02/zur-wohnungseigenschaft-von-wohnmobilen-und-wohnwagen-hinweis-auf-bgh-vom-11-10-2016-1-str-462-16/

"Früher war alles besser. Sogar die Zukunft." (Karl Valentin)
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Aus dem Waffenrecht 2024: Ventox