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Messerverbot

wanze2 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Es ist ja nun verboten, Messer ab einer bestimmten Klingenlänge mit sich zu führen, oder im Auto zu transportieren. Was ist aber nun, wenn ich  meine langen Kochmesser von 20 cm Klingenlänge zum schleifen bringen will? Für neu gekaufte Messer habe ich ja eine Quittung, aber wenn ich sie zum schleifen bringen will, kann ich das ja null beweisen. Es wäre ja möglich, daß ich damit ein Attentat vor habe. Ich habe nämlich keine Lust, auf den Gang zum Schleifer in eine Kontrolle zu geraten, und ein saftiges Bußgeld zu kassieren.

Weiß jemand,wie man das am besten handhaben kann?

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Noch eine Möglichkeit. Ventox
cetdsl wanze2 „Messerverbot“
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Interessant, wie sieht es den bei den Inventar von Wohnanhängern aus?. Da hat man ja eine fast vollständige Küche, mit allen Messern?.

Wahrscheinlich klappt es dieses Jahr nicht, aber spätestens nächsten Jahr wollte ich mit so ein 8 Meter Wohnwagen als Anhänger von Deutschland über die ganzen grenzen nach Türkei fahren!. 

Da nehme ich auch mein Kawasaki 900ér Ninja mit, im Anhänger, mit spezial Halterungen über den Achsen mit!.

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Aus dem Waffenrecht 2024: Ventox