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GEZ band Geschichte?

Systemcrasher / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

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Aber anscheinend hat eine Klägerin gegen die ÖRR geklagt, wegen nmangelnder Unabhängigkeit und - ich nglaube vor dem OLG Sachsen - in 3. Instanz insofern Recht bekommen, als daß hier Revision zugelassen wurde.

Wenn das stimmt, muß man nur Einseitigkeit in der Berichterstattung nachweisen, und schon wäre einhe Klage gegen die GEZ erfolgreich.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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tywin Systemcrasher „GEZ band Geschichte?“
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Nichtzulassung einer Revision des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen sein Urteil über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgehoben.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-will-ard-und-zdf-pruefen-19783691.html

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverwaltungsgericht-beschluss-einseitigkeit-oerr/

Über die Klage einer Rosenheimer Bürgerin muß jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

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