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Aber anscheinend hat eine Klägerin gegen die ÖRR geklagt, wegen nmangelnder Unabhängigkeit und - ich nglaube vor dem OLG Sachsen - in 3. Instanz insofern Recht bekommen, als daß hier Revision zugelassen wurde.
Wenn das stimmt, muß man nur Einseitigkeit in der Berichterstattung nachweisen, und schon wäre einhe Klage gegen die GEZ erfolgreich.

 
       tywin
tywin Systemcrasher
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