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Aber anscheinend hat eine Klägerin gegen die ÖRR geklagt, wegen nmangelnder Unabhängigkeit und - ich nglaube vor dem OLG Sachsen - in 3. Instanz insofern Recht bekommen, als daß hier Revision zugelassen wurde.
Wenn das stimmt, muß man nur Einseitigkeit in der Berichterstattung nachweisen, und schon wäre einhe Klage gegen die GEZ erfolgreich.