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Vorsorgevollmacht Missbrauch

christian t / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Bitte um Hilfe . Es geht um Vertrauensbruch und den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht in der Familie. 

Opa 93 leichte Demenz vaskulär. Tochter hat Vollmacht . Ihm und mir - Enkel hat sie gesagt heim probewohnen mit Abbruch bei Nichtgefallen . Er ist vollkommen klar und weiß ganz genau das seine Tochter eiskalt vorgeht . Ich jetzt leider auch . Die meisten Bewohner dort sind wirklich voll weggetreten aber er nicht . 

Willensbekundung seinerseits ist da und besteht auch darauf daß es so nicht abgemacht war 

Kein Abbruch er darf nicht nach Hause. Meine Anwältin hat Ermittlungsvollmacht 

Meine Mutter mit Vorsorgevollm . Jetzt braucht es noch nen richterl Gutachter , Neurologen usw. Mein Antrag das ich Opas Betreuer sein soll liegt alles zur Prüfung vor . 

Es wurde ganz klar gelogen von ihr aus. 3 zeugen können das bestätigen und können und werden aussagen wenn nötig.

Mehrere Gründe sprechen für Habgier . Tochter wollte immer in seine Wohnung .

Borderliner Narzißmus und Hashimoto selber vollkommen krank und selber fast Pflegefall . 

Frage ist jetzt . Als letztes mttel könnte per Strafanzeige ein kontrollverfahren in Gang gesetzt werden um sie zur Rechenschaft zu ziehen 

Sind euch selolche Fälle bekannt ? 

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The Wasp christian t „Vorsorgevollmacht Missbrauch“
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Es gibt zur Vorsorgevollmacht einen umfassenden Artikel in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht

Das Problem ist oft ein ganz anderes: Die Bevollmächtigten sind sich oft gar nicht im Klaren, was so eine Vorsorgevollmacht auch für sie bedeutet, denn jemanden zu betreuen, kostet sehr viel Zeit und Kraft und wenn seine Tochter diese Kraft nicht mehr hat, dann war die Vollmacht von Anfang an ein Schuss in den Ofen.

Wer aus seiner Wohnung/Haus in ein Heim/betreutes Wohnen muss, ist oft sehr unzufrieden, vor allem wenn der Betreute noch vieles selber kann. Demenz (ob leicht oder schwer ist egal) heißt imo, dein Großvater braucht dauerhafte Betreuung. Eine Vollmacht ändert daran nichts, sie regelt nur, wer das Finanzielle und die Betreuung anstelle des Vollmachtgebers regelt.

Willensbekundung seinerseits ist da und besteht auch darauf daß es so nicht abgemacht war 

Das ist wohl fast immer so, weil man den Verlauf einer Betreuung nie vorhersehen kann. Das Verlassen der geliebten vier Wände ist fast immer ein schmerzlicher Weg, den die Betroffenen dann gern mit Vorwürfen gegen andere pflastern. Entscheidend ist, ob die Betreuung gesichert ist. Dass in solchen Einrichtungen viele schwere Pflegefälle anzutreffen sind, liegt in der Natur solcher Einrichtungen.

Wenn die Tochter nun in seiner Wohnung wohnt, ist das noch kein Grund, der Bevollmächtigten Vorwürfe zu machen. Das Ob und Wie muss im Zweifel ein Gericht klären. Das können die gut, denn das ist deren Alltag und Familienstreitigkeiten dieser Art gibt es leider wie Sand am Meer.

Ende
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