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Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Forumsmitgliedern

mawe2 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?

Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.

Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.

Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.

Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.

Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?

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winnigorny1 hatterchen1 „Das spielt bei Winni keine so große Rolle. Winni ist aufgrund seines Gewerbes schon quasi eine öffentliche Person. Wenn ...“
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Das spielt bei Winni keine so große Rolle. Winni ist aufgrund seines Gewerbes schon quasi eine öffentliche Person.

Absolut richtig erkannt. Ich habe einfach durch die weltweite Bumerang-Szene einen ziemlich großen Namen und bin weltweit als einer DER Bumerang-Designer und -Hersteller bekannt.... man muss einfach nur mal meinen Namen googeln und wird prompt erschlagen... Verlegen

Unter diesem Aspekt ist dieser Tröt wirklich ein "Erbsenzähler-Thread" in einem Computerforum.

Nicht nur mein Reden...... Lachend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Danke dir! winnigorny1