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Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Forumsmitgliedern

mawe2 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?

Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.

Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.

Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.

Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.

Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?

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hjb winnigorny1 „Da werden sich jetzt alle bösen Buben dieser Welt über Nickles und diesen Thread und den alten auf die Suche begeben, um ...“
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Fernmeldabsatzgesetz

Was soll das denn für ein Gesetz sein?

Falls du das Fernabsatzgesetz meinst: Das gibt es schon seit dem 01. Januar 2002 nicht mehr: (Art. 6 Nr. 7 G vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, 3187 )

Auch wenn du da ständig drauf rumreitest - davon wird es nicht wieder in Kraft gesetzt!

Man wird nicht rechts, wenn man Rechten zuhoert, man wird rechts, wenn man den Linken zuhoert. (Nicolas Gomez Davila)
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Danke dir! winnigorny1