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Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Forumsmitgliedern

mawe2 / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?

Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.

Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.

Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.

Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.

Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?

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Danke dir! winnigorny1
gelöscht_35042 hddiesel „Dafür beide Daumen hoch, ist zum Teil genau meine Meinung!“
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Ist doch wahr!

Da wird von "Großmeister der Spitzfindigkeiten" gesprochen, aber es gibt hier auch "Großmeister der Schnellmerker" und die lassen sich nicht leicht wie "klein Erna" hinter das Licht führen...

Oder nach dem alten Sprichwort:

Zwei in einen Sack, draufhauen und du triffst immer den Richtigen!!

Jetzt ist alles gesagt was von diesen "Ehrenwerten Mitgliedern" bei Nickles zu halten ist und wer seinen IQ richtig einsetzt, soll sich seine eigene Meinung bilden beim mitlesen von diesem Thread! (inkl. der gelöschten von Knöppi)

EOD und Gruß

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