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Grundsteuer verfassungswidrig?dd

winnigorny1 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Jetzt scheint es in die nächste Runde der Grundsteuer zu gehen. Das wird spannend, ob da eine Verfassungsklage durchgehen könnte. Ich habe zwar meine Zweifel, ob so eine Verfassungsbeschwerde angenommen werden und damit das BVG aktiv werden würde.

https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

oder auch hier:

https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Nun gibt es da zwei wichtige Voraussetzungen, nämlich die Klage müsste begründet und verallgemeinerungsfähig sein.

Man könnte das vernünftig begründen (zur Zeit der Verabschiedung dieses Gesetzes, auf dem die basiert, war die Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Gemeinden. Heute gibt es etliche Steuerquellen, damit wäre diese Einnahmequelle grundsätzlich schon mal überflüssig. Und betroffen ist im Prinzip jeder Bürger.

Damit wäre das erste Kritierium erfüllt: Die Klage wäre begründet und sie wäre verallgemeinerungsfähig.

Vom Grundsatz her wäre so eine Klage mit Sicherheit zulässig. Denn zulässig ist so eine Beschwerde grundsätzlich, wenn der Beschwerdeführer grundgesetzmündig und betroffen ist.Kein Problem also und damit wäre so eine Beschwerde auch zulässig....

Wenn da nicht noch ein kleiner Haken im Gesetz wäre. - Zur "Zulässigkeit" gehört nämlich, dass sämtliche Rechtswege vorher ausgeschöpft wurden. Und das heißt, dass vor allen Gerichten der Gesetzeshierarchie vorher die Klage abgewiesen worden sein müsste.

Das ist ein langer und kostenintensiver Weg. Und erst wenn der Weg scheiterte, ist das Kriterium der Zulässigkeit erfüllt und das BVG würde dann aktiv werden.

Stellt sich die Frage, ob sich irgendjemand (Immobilienkonzere, Eigenheim- und Hausbesitzer und Mieter oder ein Bündnis aller) bereit wäre, dieses jahrlange und kostenintensive Gezerre bereit wäre, vorzufinanieren.

Solche Prozesse würden sich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen können..... - Das ist übrigens einer der Gründe, warum wir damals als Studenten so einen lustigen Button mit der Aufschrift: "Tausche Grundgesetz gegen Grimm's Märchen!" trugen..... Also ist meine Prognose folgende:

Da wird nichts draus, Freunde! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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winnigorny1 mawe2 „Da gibt s auch Ausnahmen, die wohl gerade in dem hier vorliegenden Fall auch tatsächlich zur Anwendung kommen dürften. ...“
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Alles richtig - aber deine Hoffnung in allen Ehren - dieser Passus lässt deine Hoffnung in einem traurigen Licht erscheinen:

sodass sie – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, insbesondere der unmittelbaren und gegenwärtigen Selbstbetroffenheit – unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können.....

Das sieht für den verfassungsrechtlichen Laien sehr positiv aus. Der juristisch Versierte sieht darin aber nichts anderes als eine Relativierung.

Ich habe zwar nur 2 Semester Verfassungsrecht (im Rahmen meines sozialökonomischen Studiums) studiert, aber auf so etwas zu achten ist uns damals regelrecht eingebläut worden.

und:

oder die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde.

Da stellt sich die Frage, was im Hinblick auf die Umweltfolgen als "unzumutbar" definiert werden wird!

Die Juristerei ist Schweinkram. Gespickt mit Wenns und Abers. Du magst in vielen Dingen und besonders in der IT ein Fachmann sein. Aber hier fällst du genau auf das herein, auf das der normale Bürger auch hereinfallen soll.

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Na, warten wir s mal ab... mawe2