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Grundsteuer verfassungswidrig?dd

winnigorny1 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Jetzt scheint es in die nächste Runde der Grundsteuer zu gehen. Das wird spannend, ob da eine Verfassungsklage durchgehen könnte. Ich habe zwar meine Zweifel, ob so eine Verfassungsbeschwerde angenommen werden und damit das BVG aktiv werden würde.

https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

oder auch hier:

https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Nun gibt es da zwei wichtige Voraussetzungen, nämlich die Klage müsste begründet und verallgemeinerungsfähig sein.

Man könnte das vernünftig begründen (zur Zeit der Verabschiedung dieses Gesetzes, auf dem die basiert, war die Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Gemeinden. Heute gibt es etliche Steuerquellen, damit wäre diese Einnahmequelle grundsätzlich schon mal überflüssig. Und betroffen ist im Prinzip jeder Bürger.

Damit wäre das erste Kritierium erfüllt: Die Klage wäre begründet und sie wäre verallgemeinerungsfähig.

Vom Grundsatz her wäre so eine Klage mit Sicherheit zulässig. Denn zulässig ist so eine Beschwerde grundsätzlich, wenn der Beschwerdeführer grundgesetzmündig und betroffen ist.Kein Problem also und damit wäre so eine Beschwerde auch zulässig....

Wenn da nicht noch ein kleiner Haken im Gesetz wäre. - Zur "Zulässigkeit" gehört nämlich, dass sämtliche Rechtswege vorher ausgeschöpft wurden. Und das heißt, dass vor allen Gerichten der Gesetzeshierarchie vorher die Klage abgewiesen worden sein müsste.

Das ist ein langer und kostenintensiver Weg. Und erst wenn der Weg scheiterte, ist das Kriterium der Zulässigkeit erfüllt und das BVG würde dann aktiv werden.

Stellt sich die Frage, ob sich irgendjemand (Immobilienkonzere, Eigenheim- und Hausbesitzer und Mieter oder ein Bündnis aller) bereit wäre, dieses jahrlange und kostenintensive Gezerre bereit wäre, vorzufinanieren.

Solche Prozesse würden sich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen können..... - Das ist übrigens einer der Gründe, warum wir damals als Studenten so einen lustigen Button mit der Aufschrift: "Tausche Grundgesetz gegen Grimm's Märchen!" trugen..... Also ist meine Prognose folgende:

Da wird nichts draus, Freunde! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mawe2 winnigorny1 „Grundsteuer verfassungswidrig?dd“
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Zur "Zulässigkeit" gehört nämlich, dass sämtliche Rechtswege vorher ausgeschöpft wurden. Und das heißt, dass vor allen Gerichten der Gesetzeshierarchie vorher die Klage abgewiesen worden sein müsste.

Da gibt's auch Ausnahmen, die wohl gerade in dem hier vorliegenden Fall auch tatsächlich zur Anwendung kommen dürften.

Zitat: "Gegen formelle Gesetze ist kein Rechtsweg eröffnet, sodass sie – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, insbesondere der unmittelbaren und gegenwärtigen Selbstbetroffenheit – unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können..... wenn der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt oder die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen führen würde"

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)

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Na, warten wir s mal ab... mawe2