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Grundsteuer verfassungswidrig?dd

winnigorny1 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Jetzt scheint es in die nächste Runde der Grundsteuer zu gehen. Das wird spannend, ob da eine Verfassungsklage durchgehen könnte. Ich habe zwar meine Zweifel, ob so eine Verfassungsbeschwerde angenommen werden und damit das BVG aktiv werden würde.

https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=DaeZO39DejE

oder auch hier:

https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=OZE59Ymbxjo

Nun gibt es da zwei wichtige Voraussetzungen, nämlich die Klage müsste begründet und verallgemeinerungsfähig sein.

Man könnte das vernünftig begründen (zur Zeit der Verabschiedung dieses Gesetzes, auf dem die basiert, war die Grundsteuer die einzige Einnahmequelle der Gemeinden. Heute gibt es etliche Steuerquellen, damit wäre diese Einnahmequelle grundsätzlich schon mal überflüssig. Und betroffen ist im Prinzip jeder Bürger.

Damit wäre das erste Kritierium erfüllt: Die Klage wäre begründet und sie wäre verallgemeinerungsfähig.

Vom Grundsatz her wäre so eine Klage mit Sicherheit zulässig. Denn zulässig ist so eine Beschwerde grundsätzlich, wenn der Beschwerdeführer grundgesetzmündig und betroffen ist.Kein Problem also und damit wäre so eine Beschwerde auch zulässig....

Wenn da nicht noch ein kleiner Haken im Gesetz wäre. - Zur "Zulässigkeit" gehört nämlich, dass sämtliche Rechtswege vorher ausgeschöpft wurden. Und das heißt, dass vor allen Gerichten der Gesetzeshierarchie vorher die Klage abgewiesen worden sein müsste.

Das ist ein langer und kostenintensiver Weg. Und erst wenn der Weg scheiterte, ist das Kriterium der Zulässigkeit erfüllt und das BVG würde dann aktiv werden.

Stellt sich die Frage, ob sich irgendjemand (Immobilienkonzere, Eigenheim- und Hausbesitzer und Mieter oder ein Bündnis aller) bereit wäre, dieses jahrlange und kostenintensive Gezerre bereit wäre, vorzufinanieren.

Solche Prozesse würden sich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen können..... - Das ist übrigens einer der Gründe, warum wir damals als Studenten so einen lustigen Button mit der Aufschrift: "Tausche Grundgesetz gegen Grimm's Märchen!" trugen..... Also ist meine Prognose folgende:

Da wird nichts draus, Freunde! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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winnigorny1 hddiesel „Hallo winni, ist doch nichts Neues. Bis zur endgültigen Entscheidung, fließt noch viel Wasser den Rhein runter, das ist ...“
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Die Mühlen der Verantwortlichen mahlen langsam, aber hoffentlich gründlich und nicht noch mehr zum Nachteil des kleinen Mannes und der Rentner, in ihren letzten Lebensjahren.

Diesen Mühlen sollen langsam mahlen. Deshalb wurde das GG so verfaßt, wie es ist. Das ist eine einzige Beruhigungspille und suggeriert soziale Gerechtigkeit - nichts anderes steckt dahinter. - Sie auch den Artikel zur "Vergesellschaftlichung" sprich Enteignung von Unternehmen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nachkommen.

Der Passus "... das Weitere regelt ein Bundesgesetzt" verhindert praktisch, dass dieser Artikel jemals zur Anwendung kommen kann. Enteignet werden können nur die kleine Bürger, deren Häusle einer Baumaßnahme im Weg steht....

Wir sehen doch seit Jahrzehnten, dass eine Umverteilung des Volksvermögens von unten nach oben stattfindet und die soziale Schere immer weiter auseinanderklafft.

Deine Hoffnung in allen Ehren. Aber der Spruch: "Die Hoffnung stirbt zuletzt!" mach doch die Sache klar. - Der wird auch immer falsch verstanden. Analytisch betrachtet stellt sich doch die Frage:

Wem nutzt das? Denn die Hoffnung als Letztes starb, ist niemand mehr da, dem sie nutzen würde! Brüllend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Na, warten wir s mal ab... mawe2