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-- gelöscht_323936
Borlander gelöscht_323936 „Da sind wieder zwei Meinungen - und mehr als Meinungen noch nicht. Doch es ist zu hoffen, dass im Internet zum Thema ...“
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Doch es ist zu hoffen, dass im Internet zum Thema Nummer aufsetzen bei Anrufen aus dem Ausland fundiertere Angaben zu finden sind.

Ich würde behaupten, dass es dort keine nennenswerten Hürden gibt und vor allem existiert dort offensichtlich keine technische Absicherung der Rufnummernverwendung. Ich hatte dazu irgendwann auch schon mal mit der Bundesnetzagentur gesprochen.

Bis Vermittlungsstelle ist vorgesehen, dass die echte  Rufnummer des Anrufers immer mit übergeben wird (zusätzlich zur angezeigten Anruferkennung). Bei Anschlüssen mit bestimmten Dienstmerkmerkmalen (z.B. Polizei oder Notrufzentralen; früher gab es für die AFAIR sogar mal einen speziellen Anschlusstyp "T-ISDN Notruf") wird die auch in jedem Fall mitgesendet. Normale Anschlüsse bekommen nur die frei wählbare Anruferkennung zu sehen :-| Es gibt natürlich viele legitime Anwendungsfälle, wie Service-Callcenter mit mehreren Standorten von größeren Unternehmen.

Technisch könnte das Problem nach meinem Eindruck durchaus in den Griff bekommen wenn man denn wollte:

  • Registrierung von erlaubten Abschlüssen zur Verwendung einer bestimmten Absenderkennung; dann müsste aus der letzten Vermittlungsstellung (oder auch schon vorher beim Übergang aus ausländischen Netzen) nur noch geprüft werden ob Anrufe mit Abweichungen zwischen Anschluss und Absenderkennung in der Liste auftauchen.
  • Für IP-Vermittlung könnte ich mir auch zertifikatsbasierte Ansätze vorstellen.

Wenn ich mir noch mehr wünschen würde, dann wäre es eine Infrastruktur zur automatischen Sperrung von Anschlüssen: Nach beendetem Anruf einfach Telefon abheben und Code eingeben (z.B. #42; bei MCID funktioniert das wohl ganz ähnlich) und das wird dann gezählt: Bei 10 Meldungen gibt es eine automatische Übergabe an die Bundesnetzagtentur, bei 100 Meldungen könnte der Anschluss automatisch für 24 Stunden gesperrt werden mir dauerhafter Sperrung nach manueller Prüfung. Wenn man die Vermittlungsstellung noch technisch aufrüstet, dann könnte man auch automatisiert die Telefon-Hardware und/oder Bediener grillen* ;-)

Gruß
Borlander

(* wäre in DE wohl nicht erlaubt, aber wenigstens mal eine real abschreckende Maßnahme…)

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