Allgemeines 22.004 Themen, 148.972 Beiträge

-- gelöscht_323936
winnigorny1 mumpel1 „Ja, dem Anrufer. Denn die Trillerpfeife gilt als Körperverletzung.“
Optionen
Ja, dem Anrufer. Denn die Trillerpfeife gilt als Körperverletzung.

Nicht unbedingt. Um da Schmerzengeld zu bekommen, müsste er sich ja als Telefon-Spammer outen. - Ich wage zu bezweifeln, dass die das machen würden.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
bei Antwort benachrichtigen