Allgemeines 22.040 Themen, 149.584 Beiträge

-- gelöscht_323936
winnigorny1 mumpel1 „Ja, dem Anrufer. Denn die Trillerpfeife gilt als Körperverletzung.“
Optionen
Ja, dem Anrufer. Denn die Trillerpfeife gilt als Körperverletzung.

Nicht unbedingt. Um da Schmerzengeld zu bekommen, müsste er sich ja als Telefon-Spammer outen. - Ich wage zu bezweifeln, dass die das machen würden.....

Windows11Pro 64, Gehaeuse: FRACTAL DESIGN DEFINE 7X, Be Quiet Straight Power 12 Platin 1200 Watt, Gigabyte X670E AORUS PRO X, AMD Ryzen 9 7950 X, 64 GB Kingston Fury Beast DDR5 CL36, GeForce RTX 4090 OC 24 GB, 2 x WD Black 2TB, Creative Soundblaster Z SE, HyperX Cloud II wireless
bei Antwort benachrichtigen