Grad gelesen:
http://www.sueddeutsche.de/digital/online-werbung-bgh-erlaubt-adblock-plus-1.3951657
Ich frage mich, welchen Sinn diese Klage überhaupt gehabt haben soll.
Zuerst erzeugt eine Klage eines Konzerns Angst. Es geht für die Werbeblocker-Macher um nichts weniger als die Existenz. Dann will Springer ein Geschäftsmodell mittels Gericht durchsetzen, das beim Nutzer seit Jahren unten durch ist.
Was das Urteil anbelangt, so freue ich mich erstmal. Durchgestanden ist die Sache damit aber nicht. Ich sehe einen Punkt, der vom Verfassungsgericht durchaus gerügt werden könnte, nämlich die Positivliste, in die man sich einkaufen kann bzw. muss. Deshalb benutzt du ja längst Ublock, weil Addblock nicht mehr alles filtert, bzw. vieles durchlässt, weil Addblock dafür angeblich Geld bekommt. Solche "Kleinigkeiten" sind es oft, die beim Verfassungsgericht nicht gut ankommen.