Grad gelesen (Danke Christian für den Hinweis):
Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
Grad gelesen (Danke Christian für den Hinweis):
Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
Du wohnst schon in Deutschland???
https://de.wikipedia.org/wiki/Autokralle
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde
Gemeinden, Landkreise, Länder, der Bund und andere öffentlich-rechtlicher Körperschaften brauchen in Deutschland sowas von definitiv kein Urteil oder auch nur allgemein ein Gericht vor der Vollstreckung und das ist bei der "GEZ" immer noch auch so!
Wer das nicht weiß ist...
Und einfach die Parkkralle entfernen ist natürlich strafbar!
Leute gibts, die von tuten und blasen keinen blassen Schimmer haben ist da nur festzustellen...
Das man in Deutschland im Prinzip gegen alles klagen kann ist ne janz andere Story, jenau wie ne "private" Vollstreckung!