Grad gelesen (Danke Christian für den Hinweis):
Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
Grad gelesen (Danke Christian für den Hinweis):
Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt
Auch wenn ich "ein Auto" fahre, es angemeldet hab, auf Versicherung Basis mit meinem Namen, ist es noch lange nicht meins; also kann der richtige Eigentümer, der Besitzer sein Auto jederzeit frei nutzen, wenn Steuern und Versicherung pünktlich gezahlt wurden.
( Zoll hat das Recht, Krallen zu setzen ) wenn keine Steuer gezahlt wurde.
Es darf nicht ohne ein gerichtliches, vorher angekündigtes Urteil eine Parkkralle angebracht werden.
Flex und ab ist das Ding, wenn es auf privatem, verschlossenem Grundstück steht.
Du wohnst schon in Deutschland???
https://de.wikipedia.org/wiki/Autokralle
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsbeh%C3%B6rde
Gemeinden, Landkreise, Länder, der Bund und andere öffentlich-rechtlicher Körperschaften brauchen in Deutschland sowas von definitiv kein Urteil oder auch nur allgemein ein Gericht vor der Vollstreckung und das ist bei der "GEZ" immer noch auch so!
Wer das nicht weiß ist...
Und einfach die Parkkralle entfernen ist natürlich strafbar!
Leute gibts, die von tuten und blasen keinen blassen Schimmer haben ist da nur festzustellen...
Das man in Deutschland im Prinzip gegen alles klagen kann ist ne janz andere Story, jenau wie ne "private" Vollstreckung!
Ach du Vogel wieder . . .
Tüten TU ich schon lange . . .
Und bla.en lasse ich lieber . . . ; -)))
Du großer weißer Vogel du!
Aber selbst der ist natürlich intelligenter als du...