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gelöscht_326200 Michael Nickles „Zwangsvollstreckungen im Zuständigkeitsbereich des LG Tübingen werden ausgesetzt“
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Auch wenn ich "ein Auto" fahre, es angemeldet hab, auf Versicherung Basis mit meinem Namen, ist es noch lange nicht meins; also kann der richtige Eigentümer, der Besitzer sein Auto jederzeit frei nutzen, wenn Steuern und Versicherung pünktlich gezahlt wurden.

( Zoll hat das Recht, Krallen zu setzen ) wenn keine Steuer gezahlt wurde. 

Es darf nicht ohne ein gerichtliches, vorher angekündigtes Urteil eine Parkkralle angebracht werden. 

Flex und ab ist das Ding, wenn es auf privatem, verschlossenem Grundstück steht. 

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