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The Wasp Michael Nickles „Hi Olaf, Kern des verlinkten Beitrags ist die Aussage, dass ARD und ZDF das Gebot der Staatsferne nicht einhalten, keine ...“
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Ich erlaube mir im Zusammenhang noch daran zu erinnern, dass der ZDF-Staatsvertrag gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 nunmehr seit 3 Jahren verfassungswidrig ist.

Diese Aussage ist falsch.

Die quantitative Umstellung der Sitze in den Gremien des ZDF wurde bereits 2014 durchgeführt. Ob diese ausreicht, oder auch gegen die Verfassung verstößt, wie in deinem verlinkten Artikel behauptet, ist erstmal nur subjektive Meinung, sprich, müsste vom Verfassungsgericht erneut geprüft werden. Schwachpunkte des Urteils hat Richter Paulus benannt, siehe ab Zeile 115: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html

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